Urbs - Magyar Várostörténeti Évkönyv 12. (Budapest, 2017)
Bányavárosok - Daniel Haas Kianička: Die Selbstverwatlung der Stadt Kremnitz im 16. Jahrhundert
96 Bányavárosok die Stadt zur Abberufung des ordentlich gewählten Richters Stephan Graupner und zur Ernennung des Kammerbeamten Mathias Ebner an dessen Stelle zu zwingen. Im Rahmen des Streits wurden sogar drei Kremnitzer Ratsherren und der Notar Peter zum Tode verurteilt. Bei der revidierten Gerichtsverhandlung in Trentschin (Trenčín, Trencsén) wurden aber alle befreit. Die Stadt, die zum Schluss den Streit gewann, konnte somit ihre autonomen Rechte bewahren.44 Eine gewisse Spannung zwischen den Kammern und den Städten gab es auch im 16. Jahrhundert. Auf der einen Seite waren beide Seiten gezwungen zusammen zu arbeiten, auf der anderen Seite gerieten sie in Kompetenzstreitigkeiten. Die Städte verfügten über eigene Selbstverwaltung, aber die Führung der Stadt, auch formal, wurde in ihren Ämtern vom Kammergraf oder Unterkammergraf bestätigt. Es ist interessant, dass während es in Kremnitz und Schemnitz auf gleiche Art und Weise funktionierte, aus Neusohl nichts Ähnliches bekannt ist. Das geht aus der damaligen Beschreibung der Wahlakte hervor. Die Neusohler Selbstverwaltung wollte sogar nicht, dass die Würdenträger und die Beamten der Stadt für die Kammerverwaltung tätig wären. Zum Beispiel 1624 wies der Stadtrat Georg Grünstein, den Verwalter der Iliascher Stadtmühle, darauf hin, dass er sich als Neusohler Bürger an seine bürgerlichen Pflichten halten und der Kammer keine bezahlten Dienste gewähren solle.45 In Kremnitz wurden also die Vorgesetzten der Stadt von dem Kammergraf (Unterkammergraf) in ihren Ämtern bestätigt. Das bezeugt die Beschreibung der Richterwahl an der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert. Nach der Wahl des Richters wurden die Wahlergebnisse in der Pfarrkirche bekanntgegeben, wurde der Kasten mit den städtischen Attributen in das Haus des neuen Richters getragen. Der vormalige Richter legte sein Amt nieder und der Unterkammergraf bestätigte den neugewählten Richter in seinem Amt der (die Kammergrafen hatten damals ihren Sitz bereits in Schemnitz).46 Zu einem größeren Konflikt kam es zwischen dem Unterkammergraf und der Stadtselbstverwaltung in Kremnitz im 16. Jahrhundert. 1582 wurde Leonard Leyrer, der Vorgesetzte des Münzamtes, zum Richter gewählt. Dem stimmte aber der Unterkammergraf Wolfgang Roll nicht zu, der offensichtlich mit Leyrer persönliche Streitigkeiten hatte. Der Streit führte bis zum Gerichtsprozess, wobei das Gericht zugunsten der Bürger entschied. Die wehrten sich in der darauffolgenden Zeit gegen die Bestätigung der städtischen Amtsträger durch den Unterkammergraf. Wie wir jedoch bereits gesehen haben, wurde dieses Recht später den Unterkammergrafen wieder erteilt. Die Kammerverwaltung griff ab dem 44 Lamoš 1957. 140-143. p. 45 Jurkovič 2005. 190., 333. p. 46 Matunák 1928. 143., 144. p.