Urbs - Magyar Várostörténeti Évkönyv 12. (Budapest, 2017)

Bányavárosok - Daniel Haas Kianička: Die Selbstverwatlung der Stadt Kremnitz im 16. Jahrhundert

94 Bányavárosok der Staat an, mit seinen Maßnahmen schrittweise in sie einzugreifen. Die Be­ziehung zwischen den Städten und dem Staat (konkret zwischen dem König­reich Ungarn und dem Land Niederösterreich bzw. der Hofkammer) war bis zum sog. Fünfzehnjährigen Krieg (1593-1606) relativ harmonisch. Die Städte gewährten den Kammern Kredite, die Kammern hingegen beurteilten die An­träge der Städte positiv. Später, nachdem der Einfluss des ungarischen Adels bei der Verteidigung des Landes zugenommen hatte, fing der Adel an, in die Angelegenheiten der Städte immer mehr einzugreifen. Die Zentralisierungs­tendenzen des Wiener Hofs zeigten sich in Ungarn zuerst bei den niederunga­rischen Bergstädten, darunter auch in Kremnitz. Dessen Grund war, dass diese Städte eine unersetzbare Quelle der Einnahmen (im Bereich des Bergbaus und des Münzwesens) für die königliche Kammer darstellten. Erste Einschränkun­gen traten bereits im 16. Jahrhundert ein. Die Kammergrafen, die ihren Sitz in Schemnitz hatten (wo auch das Hauptamt des Kammergrafen war) und direkt den österreichischen Kammerbehörden unterlagen, versuchten immer mehr in die Gerichts- und Wahlkompetenzen der Städte einzugreifen. Zum Beispiel 1614 sollte der Vertreter der niederösterreichischen Kammer eine Kontrolle des Schemnitzer Senats durchführen. Die Kammergrafen fällten ein Urteil manch­mal auch in solchen Angelegenheiten, die ursprünglich in die Kompetenzen der Städte fielen, öffneten eigene Gasthäuser und griffen sogar in die Stadtwahlen und in das Schema der Bestätigung der städtischen Würdenträger in ihren Funk­tionen ein. Oft waren es nicht die Stadtgerichte, die im Falle der Waldbürger (Bergbauuntemehmer) und der Bergleute in den nicht mit Bergbau verbunde­nen Angelegenheiten entschieden, sondern das Gericht des Kammergrafen war zuständig (Beleg aus dem Jahre 1607).40 Während die Bergstadt als königliche Stadt der eigenen städtischen Selbstverwaltung unterordnet war, gehörten die Bergleute und die Bergwerke zur Zuständigkeit der Kammergrafen, und dies konnte zu Streitigkeiten und Kompetenzfragen zwischen den städtischen und den kammergräflichen Institutionen führen.41 Während im 16. Jahrhundert der Staat noch relativ wenig in die Kremnitzer Stadtkompetenzen eingriff, änderte sich die Situation im 17. Jahrhundert radi­kal, insbesondere im letzten Viertel des Jahrhunderts. Zum Beispiel im Jahre 1673 besetzte die kaiserliche Armee die Stadt wegen ihrer angeblichen Teil­nahme an der Wesselényi-Verschwörung, wobei das Ziel die Einschränkung der Stadtrechte und Privilegien sowie die Unterordnung der Organe der Stadtselbst­verwaltung war. In dieser Periode sandte die königliche Kammer ihre Wahlkom­40 H. Németh 2005. 304. p.; H. Németh 2006. 233. p. 41 H Németh 2007. 361^107. p.

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