Urbs - Magyar Várostörténeti Évkönyv 9. (Budapest, 2014)

Resümee

Resümee 343 tung der Straßen trat in der Reformzeit als gesellschaftliche Erwartung in Erscheinung, damals wurde die Straßenbeleuchtung „Mode”. Die Straßenbeleuchtung wurde aller­dings nicht nur unter dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit, sondern auch wegen des Wandels des Nachtlebens zu einem gesellschaftlichen Anspruch. An mehreren Orten initiierten das Kasino oder ein Lampenverein die Einführung der öffentlichen Beleuch­tung. Die technische Entwicklung der öffentlichen Beleuchtung - also das Mittel der Beleuchtung - sowie die gesellschaftlichen Erwartungen der Bürger veränderten fast jedes Jahrzehnt die Auffassung, was als „gute Beleuchtung” galt. Die Kalender-Be­leuchtung bedeutete, dass bei Vollmond die Lampen nicht angezündet werden mussten. Diese Methode galt gegen Ende des Jahrhunderts als veraltet, sie fand aber im Falle der Beleuchtung mit Erdöl in den meisten Städten Anwendung. Die Anträge auf Lampen zeigen unmittelbar, welche Ansprüche die Bürger in Bezug auf die öffentliche Beleuch­tung hatten. Die Mehrzahl der Gründe, die man in den Anträgen „es werde Licht” for­mulierte, wurden von der Stadtführung und den fngenieurämtem auch berücksichtigt, als sie über die Einführung oder Ausweitung der öffentlichen Beleuchtung entschieden. Diese verfestigte die Situation, den Verkehr und die Bewohner der (in der Innenstadt befindlichen) jeweiligen Straßen. In vielen Fällen erlaubten es der Haushalt oder die materiellen Verhältnisse der Stadt nicht, jeden Antrag zu verwirklichen. Im Nachtle­ben der Städte wurden die Straßenlampen auch zu Opfern des Normenbruchs, denn Diebe oder „betrunkene Mutwillige” konnten die Lampen entfernen oder zerbrechen. Zu einem Diebstahl der öffentlichen Beleuchtung kam es beispielsweise Ende des 19. Jahrhunderts in Sombor (ungarisch: Zombor), als das Erdöl aus den Lampen geschüttet wurde. Es war wohl ein seltener Fall, dass sich jemand mit dem (überflüssigen) An­zünden der Lampen abplagte. Für den Fall einer derartigen Ordnungswidrigkeit gab es nicht einmal einen Erlass. Die öffentliche Beleuchtung ist auch eine Bedingung und ein Symbol des Erscheinungsbildes einer modernen Stadt. Personen, die in der Nacht in ei­ner Stadt ankamen, konnten an ihr erkennen, an welchem Ort sie sich befanden. Die öf­fentliche Beleuchtung bildete also auch eine Erwartung der Reisenden. Die Einführung einer modemen Beleuchtung (Gas, Elektrizität) konnte auch den Rang einer Stadt zum Ausdruck bringen bzw. den jeweiligen Ort in einem besseren Licht erscheinen lassen. In Vrsac (ungarisch: Versec) oder Sombor beispielsweise hob die eingeführte elektri­sche Beleuchtung die Orte auf Großstadtniveau. Die technischen Voraussetzungen am Anfang des 20. Jahrhunderts machten es möglich, dass in einem Großteil der Städte jeder Stadtbewohner in den Genuss der öffentlichen Beleuchtung kam. 1910 hatte in Ungam nur eine einzige Stadt mit ordentlichem Rat keine öffentliche Beleuchtung.

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