Ságvári Ágnes (szerk.): Budapest. Die Geschichte einer Hauptstadt (Budapest, 1974)

Dokumentensammlung

König Sigismund bestätigt nach der Niederschlagung des 1402 in Buda ausgebrochenen Volksaufstandes einige in nachstehender Urkunde aufgezählte Privilegien von Buda und erläßt einige Neuregelungen, vor allem bezüglich der Wahl des Stadtrates 9. Dezember 1403 Wir, Sigismund, von Gottes Gnaden König von Ungarn, Dalmatien, Kroatien etc., Mark­graf von Brandenburg etc., Generalstatthalter des Heiligen Römischen Reiches und Gou­verneur des Königreichs Böhmen, empfehlen zum Gedächtnis und zeigen in dieser Urkunde all jenen an, die es betrifft, was kluge und weise Männer, der Richter und die bürgerlichen Schöffen sowie andere Ratsmitglieder des alten Rates Unserer Stadt Pesth-Neuberg oder Buda, in ihrer eigenen Person und im Namen aller um die öffentlichen Angelegenheiten und das Gemeinwohl der Stadt besorgten Bürger, Gäste und Einwohner dieser Stadt, nachdem sie bei Uns vorstellig geworden waren, an Beschwerden Unserer Majestät vor­trugen, daß nämlich die ihnen von erlauchten Fürsten, den Königen von Ungarn, d. h. Unseren Vorgängern seligen Angedenkens, gewährten Freiheiten von einigen unter ihnen, sei es von ihren aus Zorn entsprungenen Rachegelüsten geleitet, sei es durch falsche und verabscheuungswürdige Ratschläge und gegen die Allgemeinheit ausgeklügelte, hinter­hältige List irregeführt, in vielen Satzungen unachtsam geändert und entstellt wurden. Des­halb bedrängten Uns der Richter, die Schöffen und die Gesamtheit der besagten Stadt wiederholt mit Bitten und gebührender Standhaftigkeit, daß Wir gnädigst dafür sorgen möchten, die neuerdings von einigen unter ihnen, die sich, auf eigenen Nutzen bedacht, nicht scheuen, die öffentliche Verwaltung zu bekämpfen, eingeführten abwegigen Bräuche abzuschaffen, in die Schranken zu weisen und auf königliche Weise Ordnung zu schaffen. Wir aber hoffen, daß aus Erfüllung ihrer heilsamen Bitten zweifellos das öffentliche Wohl, der Friede des Königreichs und den einzelnen Personen Nutzen erwachse, besonders da unter den Bürgern Unserer Stadt Pesth-Neuberg oder Buda in dieser Angelegenheit schon öfters Zwistigkeiten, Streit, bittere Gehässigkeiten und Schäden entstanden sind, die mit größerer Sorgfalt zu vermeiden ratsam wäre, damit der königlichen Majestät auf diese Art Ehre erwiesen, der Status der Stadt bewahrt, die Wohlfahrt der Gemeinde gesteigert, Friede, Einheit und Freude gewahrt werde. Indem Wir nun Unsere erhöhte Aufmerksam­keit diesen Dingen zuwandten, in der Absicht, den Bürgern und Einwohnern der genannten Stadt alle ihnen von den seligen Königen Ungarns, Unseren Vorgängern, gewährten, zu­gestandenen und bewilligten Freiheiten und Freiheitsprivilegien beizubehalten und zu festigen, diesen weitere hinzufügen, die zur Aufrechterhaltung, zur Erneuerung und Mehrung des Status der besagten Stadt beitragen, haben Wir nach dem wohlerwogenen Rat der weiter unten genannten Prälaten, Barone, Magnaten, Vornehmen und Adligen Unseres Reiches und vieler anderer, die Uns zur Seite stehen, nach reiflicher gemeinsamer Über­legung folgende heilsame Beschlüsse gefaßt. Erstens soll niemand unter ihnen zum Richter oder Schöffen gewählt werden und dieses Amt bekleiden, es sei denn, er ist begütert unter ihnen. Wenn er es dennoch nicht wäre, muß er eine Bürgschaft leisten, mit der sich die königliche Majestät, Unser Tavernikalmeister oder der Burgvogt von Buda zufriedenzu­geben vermag. Niemand aus der Gemeinschaft darf zur Zeit der Richter- und Schöffen­wahl bewaffnet zugegen sein, wenn er es dennoch täte, soll er durch den Verlust einer Hand III. 89

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