Ságvári Ágnes (szerk.): Budapest. Die Geschichte einer Hauptstadt (Budapest, 1974)

Die mittelalterlichen Schwesternstädte

Auf dem nordöstlichen Rand des Burghügels stand ursprünglich ein Gutshof der Königin, der sog. Kammerhof, in dessen Nähe schon unmittelbar nach der Gründung der Stadt das Dominikanerkloster St. Nikolaus errichtet wurde, in dem bereits 1254 das Groß­kapitel des Ordens stattfand. Das zweite Kloster des Burghügels war das in den sechziger Jahren des 13. Jahrhunderts nahe der königlichen Burg erbaute Franziskanerkloster. Vor dem Burgpalast befand sich ursprünglich die bald nach 1360 in den nördlichen Stadtteil verlegte Judengasse. Die zwischen dem Burghügel und der Donau gelegene Vorstadt hatte bereits bei Gründung der neuen Siedlung bestanden. Der nördliche Teil nächst der Donau hieß nach der weiter oben erwähnten St.-Peters-Pfarrkirche „Szentpéter“, der südliche Teil nach dem um 1270 dort errichteten St. Stephanskloster der Augustiner „Szent István“, und die über den Hügel­hang verstreute Siedlung nach der St.-Michaels-Grabkapelle der Marienkirche „Szent­­mihály“. Für die beiden letztgenannten Vorstädte war 1441 der Pfarrbezirk der Marien­kirche zuständig. Auf dem nördlichen Berghang entstand die Vorstadt Tótfalu. Innerhalb der in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts gezogenen äußeren Stadtmauer (in der Gegend der heutigen Varsányi Irén utca) entstand die Vorstadt Taschental, die offenbar durch eine neuere deutsche Einwandererwelle besiedelt worden war. Dafür spricht auch, daß in dem 1372 dort gegründeten Karmeliterkloster zur „Mutter der Barmherzigkeit“ im Gegensatz zu den drei anderen Klöstern nur deutsche Mönche wirkten. Dennoch wurden Tótfalu und Taschental 1441 der Magdalenen-Pfarrkirche zugeteilt. Weder Logod auf dem Westhang des Burgbergs, noch Felhévíz, wo der alljährliche Pfingstmarkt von Buda abge­halten wurde und wo auch unter dem Patronat des Stadtrates das Spital zum Heiligen Geist errichtet worden war, gehörten rechtlich zu Buda. Gesellschaftliche Verhältnisse Wie schon erwähnt, waren nach der Gründung der Stadt nur die Einwohner des Burg­hügels im Besitz der Bürgerrechte. Die Bevölkerung der Vorstädte gelangte frühestens Ende des 13. Jahrhunderts in deren Genuß. Die führende Schicht innerhalb der Bürger­schaft des Burgbezirkes rekrutierte sich aus dem Pester Patriziat, dessen Reihen durch die aus anderen deutschen Städten Ungarns und aus Wien zugewanderten reichen Bürger ergänzt wurden. Dieses Ofener Patriziat glich der dem Ritterstand zugehörigen wohl­habenden Bürgerschicht Wiens, was angesichts der Rolle, die Angehörige der Wiener Familien Preussel und Greif an der Spitze von Buda, ähnlich wie in Wien, spielten, keines­wegs verwundern kann. Bis 1264 lag die oberste Leitung der Stadt in den Händen eines zwölfköpfigen Schöffenrates aus Angehörigen der wohlhabendsten Familien unter dem Vorsitz eines gewählten Gemeindevorstandes. Das Recht zur Wahl des Stadtrates blieb den Bürgern zwar auch nach diesem Zeitpunkt erhalten, doch trat an die Stelle des Vorstan­des ein vom König ernannter Rektor. Das vom Herrscher prinzipiell schon 1276 anerkannte Richterwahlrecht wurde der Bürgerschaft in Wirklichkeit erst 1347 wieder zugestanden. In der Praxis beschränkte sich das Wahlrecht nur auf das reiche Bürgertum, das sog. Patriziat, in dessen Besitz sich der Grund und Boden in der Stadt selbst und in deren Umgebung (vor allem die Weinberge) befanden. Die prominentesten Mitglieder dieses Patriziats wurden durch königliche Schenkungen oder durch Ankauf Eigentümer ganzer 16

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