Ságvári Ágnes (szerk.): Budapest. Die Geschichte einer Hauptstadt (Budapest, 1974)
Dokumentensammlung
auch sie sich davon überzeugen können, daß ein Kommunist, ganz gleich auf welchem Platz er steht, immer die Interessen der Gemeinschaft, die Interessen des ungarischen Volkes, vor Augen hat. Das Interesse der Gemeinschaft, das Interesse des ungarischen Volkes war die Triebkraft, die uns zur Überwindung der zahllosen Schwierigkeiten angespornt hat, und sie wird uns auch unserem Ziel näher bringen... Budapest Főváros Levéltára. A fővárosi közgyűlés jegyzőkönyve (Archiv der Hauptstadt Budapest. Protokoll der Generalversammlung), 28. November 1945 XXIX. Auszüge aus der Rede Géza Rubletzkys, Vertreter der Partei der Kleinen Landwirte, in der Generalversammlung des Munizipalausschusses in Sachen Verstaatlichung der kirchlichen Schulen 23. Juni 1948 Geehrte Generalversammlung! Unser Vorsitzender, Herr Szakasits, erwähnte die vom Parlament vorige Woche beschlossene Verstaatlichung der Schulen, die einer geistigen Landnahme gleichkommt. Es ist wohl notwendig, auch hier über diese Maßnahme zu sprechen, deren Bedeutung mit der Bodenreform und der Verstaatlichung der Industriebetriebe vergleichbar ist. Es ist auch deshalb notwendig, weil unsere Vorgänger, die Verordneten der Stadt Pest, bereits 1868 ein solches Gesetz verfaßten, und zwar das Schulgesetz von Eötvös. Der damalige Kardinal Simor protestierte gegen die staatliche Verwaltung der Schulen. Das ungarische Parlament stimmte jedoch der Gesetzesvorlage zu, doch die kirchlichen Schulen wurden davon nicht berührt. Die damalige Stadtvertretung von Pest stimmte einstimmig dafür, die katholischen Schulen in Zukunft als Gemeindeschulen zu verwalten. Unsere Vorgänger, die ganz gewiß nicht als Volksdemokraten zu bezeichnen waren, stimmten also für diesen Vorschlag, und die Kirche protestierte nicht, sondern nahm zur Kenntnis, daß es in Zukunft in Pest keine kirchlichen Schulen sondern nur Gemeinde- und später staatliche Schulen geben würde. Wenn die Kirche damals nicht protestierte, kann man zu Recht fragen: Hielt sie Franz Joseph von Habsburg für einen besseren Ungarn als das heutige ungarische Volk? Wieso protestiert die Kirche jetzt gegen das Gesetz, wonach die Schulen in die Verwaltung des ungarischen Volkes übergehen, und warum protestierte sie damals nicht, als ein Habsburger über Ungarn herrschte? Diese Gesetzesvorlage ist der Abschluß einer neuen geistigen Landnahme. Mit diesem Prozeß wird der Zusammenschluß der Nation vollendet, denn bisher nahmen die herrschenden Klassen den Begriff Nation für sich in Anspruch. Die herrschende Schicht war die Nation, alle anderen standen außerhalb. Heute, nachdem die Volksdemokratie die Schanzen der adligen Nation gestürmt hat und das gesamte ungarische Volk eine Nation wurde, muß diese neue geistige Landnahme so freudig wie die Bodenreform, die Verstaatlichung der Banken, Bergwerke und großen Industriebetriebe begrüßt werden. Nach den Produktionsmitteln sind nun auch die Waffen des Geistes in den Besitz des ungarischen Volkes übergegangen. In Zukunft wird also die Brutstätte der Glaubensgegensätze, die Rückständigkeit 131