Ságvári Ágnes (szerk.): Budapest. Die Geschichte einer Hauptstadt (Budapest, 1974)
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streichen, und nach der Konsultation mit den betreffenden Interessenvertretungen sind die Einzelheiten der Wahlmethode zu definieren. 5. Da die Sitzungen des Ausschusses bisher öffentlich waren, bedeutet es eine Veränderung, wenn die Vorlage vorsieht, daß die Beratungen in Zukunft unter Ausschluß der Öffentlichkeit erfolgen und auch die Beschlüsse in dieser Form gefaßt werden. Die Beratungen hinter verschlossenen Türen bahnen der Korruption den Weg. Das wirksamste Gegenmittel ist gerade die Öffentlichkeit der Presse... Die offenen Beratungen können nur der Allgemeinheit von Nutzen sein. Es gibt keine Erklärung für den Ausschluß der Presse. Wir bestehen auf dem in der Freiheit der Berichterstattung verkörperten Schutz der öffentlichen Interessen und opponieren energisch gegen jede Beratung hinter verschlossenen Türen. Wir schlagen anstelle der gegenwärtigen Disposition der Vorlage folgenden Text vor: Die Beratungen der ständigen Fachausschüsse sind der Öffentlichkeit zugänglich und die Beschlüsse werden öffentlich gefaßt. .. .10. Der Gipfel der Verletzung des Prinzips der Selbstverwaltung ist der auf die Regierungskontrolle bezügliche Teil, der in dem Abschnitt Haushaltsplankontrolle folgende Maßnahme vorsieht. „Der Minister des Inneren billigt in Übereinstimmung mit dem Finanzminister den Haushaltsplan oder läßt in begründeten Fällen, unter Beachtung des Gleichgewichts im Budget, durch gesetzliche Maßnahmen die Ausgaben zur Erfüllung der der Hauptstadt auferlegten Verpflichtungen in den Haushaltsplan aufnehmen.“ Dieser Abschnitt macht jede Selbstverwaltung überflüssig, diese Maßnahme kann als Inschrift auf dem Grabstein der Selbstverwaltung stehen. Anstelle der in der Gesetzesvorlage enthaltenen Disposition schlagen wir vor: a) Im Abschnitt Regierungsaufsicht sind alle Maßnahmen zu streichen, die sich mit den Prinzipien der Selbstverwaltung nicht vereinbaren lassen. Neben der Anerkennung des Aufsichts- und Kontrollrechtes der Regierung ist die Kompetenz der Regierung genau zu umreißen, und zwar so, daß sie die Freiheit der Selbstverwaltung nicht antastet. Die Befugnisse, die der Innenminister gemeinsam mit dem Finanzminister ausübt, nämlich in den Haushaltsplan nicht aufgenommene Ausgaben dem Haushaltsplan einfügen zu lassen, ist unbedingt zu streichen... Die Gesetzesvorlage über die Hauptstadt dient nicht den Rechten der Budapester Bevölkerung. Sie versetzt dem Prinzip der Selbstverwaltung, dem Selbstbestimmungsrecht und den elementaren Kennzeichen der Rechtsgleichheit den Todesstoß. Sie sieht eine übermäßige Zunahme der Regierungsmacht vor, ruft unvereinbare Gegensätze zwischen Rechten und Pflichten hervor, schafft Gesetze für Parteien und Personen und versucht mit kleinlichen, repulsiven, veralteten und durchsichtigen Praktiken die Interessen und den Willen der Wählerschaft zu hintergehen. Budapest Főváros Levéltára. Közgyűlési jegyzőkönyvek (Archiv der Hauptstadt Budapest. Protokolle der Generalversammlung), 7. Februar 1930 117