Ságvári Ágnes (szerk.): Budapest. Die Geschichte einer Hauptstadt (Budapest, 1974)

Dokumentensammlung

XVII. Behandlung der Angestellten, die im Auftrag der Diktatur des Proletariats leitende Stellungen bekleideten oder an den kommunistischen Bewegungen aktiv teilnahmen 8. August 1919 Der (Stadt-) Rat legte in seinem Beschluß Nr. 96.114/1919—I. vom 7. August des Jahres fest, daß gegen alle Angestellten von Verwaltungsorganen, Einrichtungen und Betrieben, die während der Diktatur des Proletariats und in ihrem Auftrag statt ihrer vorherigen Stellung einen leitenden Posten bekleidet, sei es bei der Hauptstädtischen Verwaltung oder anderswo, oder aber an der kommunistischen Bewegung aktiv teilgenommen haben, sofort (soweit das bei ihnen überhaupt noch der Fall sein kann) ein Disziplinarverfahren einzu­leiten ist. Sie sind von ihrer Arbeit zu suspendieren. Ich fordere deshalb die Leiter sämtlicher Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Hauptstadt auf, mir über alle Angestellten, die nach ihrer Ansicht zu dieser Kategorie ge­hören, mit eingehendem Tatsachenmaterial einzeln und gesondert in Kürze, spätestens aber innerhalb von acht Tagen, Bericht zu erstatten. In Bezug auf den oben erwähnten Beschluß des (Stadt-) Rates muß ferner untersucht werden, welche Angestellten, die im Dienst der Hauptstadt standen oder von der Diktatur des Proletariats angestellt worden sind und in ihrem Auftrag Geld verwaltet oder Zahlungs­anweisungsrecht besessen haben, strafrechtlich verfolgt werden müssen. Ich fordere deshalb die Leiter der Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe auf, die ge­nannten Umstände einer gründlichen Untersuchung zu unterziehen und in den Fällen, in denen sie die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Verfolgung sehen, mir sofort einen ent­sprechend begründeten Bericht vorzulegen. Ich unterrichte über diese Maßnahme die Leiter sämtlicher Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Hauptstadt. Budapest, den 8. August 1919 Body Bürgermeister Fővárosi Közlöny (Offizielle Mitteilungen der Hauptstadt), Nr. 31 vom 15. August 1919. 96.115/1919—1. XVIII. „Christlich-nationales“ Wirtschaftsprogramm (Auszug aus dem Protokoll der Generalversammlung) 9. März 1921 Die Generalversammlung... beschließt, sich mit einer Vorlage an die Nationalversamm­lung zu wenden und der Regierung einen Vorschlag zu unterbreiten, einerseits, um die Regierung von dem Standpunkt in Kenntnis zu setzen, den die Bevölkerung der Haupt­stadt im Interesse der Entwicklung von Handel und Industrie auf einer christlich-mora­lischen Grundlage vertritt, andererseits, um die Maßnahmen bekanntzugeben, die nach 112

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