Ságvári Ágnes (szerk.): Budapest. Die Geschichte einer Hauptstadt (Budapest, 1974)

Dokumentensammlung

Vili. Erlaß des Innenministers über die Vereinigung von Buda, Pest und Óbuda 24. Juni 1849 An den Gouverneur des Landes Da aus den in der beigefügten Verordnung aufgezählten Gründen die Vereinigung der Hauptstädte Buda und Pest unumgänglich notwendig und in Belangen der Landesver­waltung wünschenswert ist, beeile ich mich, diesen Erlaß zur Genehmigung vorzulegen. Budapest, 24. Juni 1849 Bewilligt Lajos Kossuth Gouverneur Innenminister Bertalan Szemere ERLASS an die Städte Buda und Pest und die Gesamtheit des Komitates Pest Nachdem die Kettenbrücke binnen kurzem fertiggestellt und damit das materielle Hindernis beseitigt sein wird, das die Vereinigung und geistige Verschmelzung der beiden bisher als getrennte Munizipien lebenden und bestehenden Schwester-Hauptstädte erschwert hat, nachdem die Regelung der öffentlichen Verwaltung im gesamten ungarischen Staats­bereich unaufschiebbar geworden ist, so daß die Munizipien, sofern es die natürlichen Hindernisse und die politischen Anschauungen gestatten, ihrer Bevölkerungszahl und ihrem Gebiet nach teils durch Verschmelzung, teils durch Scheidung besser verteilt werden können, und weil die beiden Schwester-Hauptstädte in dieser Sicht dazu bestimmt sind, mit Rück­sicht auf ihre Lage und ihre Einwohnerzahl gemeinsam mit Óbuda ein Munizipium zu bilden, nachdem die drei Verwaltungsbezirke gemeinsam dazu berufen sind, die Hauptstadt des ungarischen Staates zu bilden, und da mangels einer solchen Vereinigung unserer öffentlichen Verwaltung die Einheitlichkeit, der Einklang, die Einfachheit, Schnelligkeit und Genauigkeit für immer fehlen würden, so wie es auch keine persönliche und Vermögens­sicherheit geben kann, wo jetzt drei separate Behörden einem verfolgten Schuldigen Asyl gewähren, nachdem die Hauptstadt nur dann mächtig sein wird, wenn es in ihr nur eine leitende Obrigkeit gibt, nur dann eine Blütezeit erleben wird, wenn sie in ihren Bestrebungen von einem Geist und einem Willen beseelt ist, nur dann zu Glück und Ruhe kommen wird, wenn die getrennten Interessen in einem gemeinsamen Interesse aufgehen, weil der ungarische Staat nur eine Hauptstadt haben kann, der hauptsächlich Pest die lebendige Kraft und vornehmlich Buda die altehrwürdige historische Vergangenheit ver­leiht, und weil schließlich von der Landeshauptstadt Zierde, Kraft, Macht, Größe durch Einheit vorausgesetzt wird, deren das in einem ungerechten Krieg angegriffene Vaterland heute ganz besonders bedarf, 99

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