Budapest und Wien. Technischer Fortschritt und urbaner Aufschwung im 19. Jahrhundert - Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs 9. - Beiträge zur Stadtgeschichte 7. (Budapest - Wien, 2003)
Ferenc Vadas: Die Regulierung der Donau und die Kaianlagen
83 Soroksár, neben der Margareteninsel die Regulierung des Ofener Armes auf 150 Klafter und des Pester Armes auf 100 Klafter Weite - die letztere im Sinne der lange Zeit allgemeinen Überzeugung, dass es bei einer Abzweigstelle immer ein Hauptbett geben muss, da man gleich weite Arme nur auf künstlichem Wege (durch Baggerungsarbeiten) erhalten kann. Dieser Plan hätte für Ofen ebenfalls einen Ladekai und nicht nur eine Uferwand gesichert. Dieses Konzept wurde bald so modifiziert, dass an Stelle der Ofener Kaianlagen ein Süd-Ofener Hafen in den Plan eingearbeitet wurde, was der Pester Munizipalbehörde (die Angst um ihre Wirtschaftshegemonie hatte) nicht gefiel. Es verbesserte die Verhandlungspositionen Pests, dass die Gemeinde einen bedeutenden Teil des Kais aus eigener Kraft bauen wollte, während Ofen alle finanziellen Belastungen ablehnte. Dennoch konnte das linke Ufer nicht bevorzugt werden, weil dadurch die historische Residenzstadt in der Entwicklung endgültig zurückgeblieben wäre. Deshalb wurde der Ofener Kai in den Plan wieder aufgenommen: Das Budget vergrößerte sich auf ein Mehrfaches des ursprünglichen, es überstieg 10 Millionen Forint. Dann wurde die Frage plötzlich von der Tagesordnung abgesetzt; der neue Minister wollte nicht mehr als 7,5 Millionen für diesen Zweck einsetzen. Die Sache erlitt eine einjährige Verzögerung, wurde dann aber als Teil eines noch größeren Konzepts verwirklicht. In Dezember 1869 wurde die Denkschrift von Ferenc Reitter (das Stadtentwicklungsprogramm, verbunden mit dem Name von Gyula Andrássy, für die Umgestaltung Budapests zur einheitlichen Hauptstadt) fertig. Dessen miteinander stark verknüpfte Hauptelemente waren: die Neuorientiemng des Bahnnetzes mit der Hauptstadt als Zentrum, der Bau weiterer Brücken zwischen den beiden Städten, die Behebung der Überschwemmungsgefahr, die Weiterentwicklung des Handels, der Bau von „Promenadenwegen“ in Pest (Radialstraße, Klein- und Großring). Die Mittel zur Verwirklichung: ein allgemeiner Stadtregulierungsplan, eine Bauordnung und der „Verschönerungsrat“ (von der Regierung eingerichtet) als ein mit der Ausführung beauftragtes Organ. Die Geldbeschaffung erfolgte im Weg eines Staatskredits. Dieses Programm wurde später durch weitere Elemente ergänzt (z.B. Ablösung der Kettenbrücke, Bau des Hauptzollamts), das Wesentliche blieb aber unverändert. In den nächsten 20-30 Jahren verwirklicht, machte dies Budapest zur Großstadt. Der entscheidende Schritt war die Sicherung der finanziellen Mittel und die Schaffung der Exekutiveinrichtung, die bekanntlich mit dem Gesetz Nr. X aus dem Jahre 1870 auch verwirklicht wurde. Man kann es für symbolisch halten, dass es in seinem Titel nicht um die Schaffung des Rates für öffentliche Arbeiten, sondern um die Regulierung der Donau geht. Dies war die dringendste Investition, ihre Verwirklichung der Schlüssel für alles Weitere. Jede der - meist eher allgemein formulierten - Stadtentwicklungsziele benötigte eine separate Gesetzesentscheidung, und die Flussregulierung bildete keine Ausnahme. Die Ministerialvorlage darüber wurde im November 1870 dem Parlament eingereicht. Der unter der Leitung von János Mihalik ausgearbeitete