Molnár Antal: Egy raguzai kereskedőtársaság a hódolt Budán - Források Budapest közép- és kora újkori történetéhez 2. (Budapest, 2009)

A Bona–Bucchia Társaság története - A társaság budai működése és felszámolása

95 würden." Auch wenn es sich hierbei um eine Übertreibung handelt, so stellt dieser Sachverhalt bei der von mir untersuchten Gesellschaft doch eine Tatsache dar: Wäh­rend die ragusanische Seite kontinuierlich dokumentiert ist, rückt die Ofener Seite erst nach dem Bankrott in unser Blickfeld. Über die Aktivitäten von Bucchia in Ofen und im osmanischen Ungarn wissen wir bis zum Jahre 1591 praktisch nichts. Auf seinen Namen stoßen wir in den Registern von Ragusa bestenfalls in den prokuratorischen Briefen, teils als Zeuge,99 100 teils als Bevollmächtigter.101 Bei einer einzigen Gelegen­heit, im Jahre 1580, richtete auch der Kleine Rat einen Brief an ihn und an zwei in Ofen tätige Patrizier, nämlich an Vladislao Bona und Benedetto Saraca. Ihre Aufgabe war es, den neuen Pascha von Ofen, Kalayhkoz Ali, aufzusuchen und ihn zu veranlassen, die zusätzlichen Zölle, die dieser für die Ragusaner festgesetzt hatte, zurückzunehmen. Die Anweisung bezüglich der Bestechung ist besonders charakteristisch: Sie erhielten 100 Dukaten aus der Kasse der Republik für Geschenkstoffe. Diese Summe sollten sie soweit erhöhen, wie sich die Angelegenheit für sie rentierte.102 103 „Der Kaufmann soll sich bemühen, die Schulden einzutreiben, wenn es dazu an der Zeit ist, und die Schulden nicht verjähren lassen, weil es in der Natur der Sache liegt, dass Schuldende älter sie sind, umso weniger wert sind; ein Jahr nach Verstrei­chen der Frist sind sie nur mehr die Hälfte wert, danach fällt er [der Wert] kontinuier­lich, denn für einen Kaufmann bedeutet Zeit- und Geldverlust dasselbe. Jedermann ist in der Lage seine Waren als Kredit zu vergeben, aber nicht jedermann kann diesen dann eintreiben. Dies ist eine Eigenschaft, über die ein Kaufmann ganz entschieden verfügen muss, und zwar muss er hierzu gleichsam geschaffen sein. [...] Um ein guter [Schulden-] Eintreiber und ein perfekter Kaufmann zu sein, muss man notwendiger­weise auch ein guter Zahler sein. Und zweifellos gibt es den Spruch nicht zufällig, dass jemand, der in Geldfragen gut ist, in allen Angelegenheiten bewandt ist.”101 Diese nicht übermäßig komplizierten Wahrheiten, die sich jeder Kaufmann zu Herzen zu nehmen hatte, wurden von einem Kaufmann aus Ragusa, nämlich von Benedetto Co- trugli (Kotruljevic), im Jahre 1458 in seinem Werk über die Kunst des Handelns zu Pa­pier gebracht. Dieses wurde erst 115 Jahre später, im Jahre 1573, in Venedig gedruckt und dann 1602 in Brescia.104 Wie das obige Zitat und zahlreiche Auszüge aus Handels­99 Molnár: Katolikus egyház [wie Anni. 4.], S. 76. too In den Jahren von 1578 bis 1584 fand ich fünf Ermächtigungen mit seiner Unterschrift: DAD Procurae Cancellariae Vol. 2, Fol. 95r, 204r. Vol. 3, Fol. 56rv, 172v; DAD Procurae Notariae Vol. 25, Fol. 193rv. 101 Im Jahre 1586 beauftragten ihn die Erbschaftsverwalter von verstorbenen Ofener Kaufleuten zweimal mit einer Geschäftsauflösung, bei beiden Gelegenheiten zusammen mit Nicolö Primi. DAD Procurae Notariae Vol. 27, Fol. 156v, 181 v—182v. 102 DAD Litterae Levantis Vol. 34, Fol. 27v-28v. Zu dieser Angelegenheit siehe: PopoviÖ, Toma: Turska i Dubrovnik u XVI veku [Die Türkei und Ragusa im 16. Jahrhundert]. Belgrad 1973, S. 321-323. 103 Cotrugli Raguseo, Benedetto: II libro dell’arte di mercatura. A cura di Tucci, Ugo. Venedig 1990, S. 156-157. 104 Zu Cotrugli und seinem Werk siehe die Einleitung von Ugo Tucci in der oben zitierten Textausgabe (S. 9-128) bzw. die Vorträge der über ihn organisierten internationalen Konferenz: STIPETIC,

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