Molnár Antal: Egy raguzai kereskedőtársaság a hódolt Budán - Források Budapest közép- és kora újkori történetéhez 2. (Budapest, 2009)

Dokumentumok - III. A társaság működésével és felszámolásával kapcsolatos dokumentumok

283 Er soll die Geschäftsbücher und Geschäftsschriften Bucchias gründlich durchsehen, sich anhand dieser und der Informationen der Ortsansässigen über seine Wechsel und Kredite erkundigen und sich dann darum bemühen, diese sowohl von den Christen, als auch von den Türken wiederzubeschaffen. Hierzu und zum Schutz gegen mögliche Angriffe darf er zu jedem Mittel greifen, dass er für nützlich hält. Bei Schenkungen und sonstigen Aktionen darf er im Interesse der Angelegenheit nach eigenem Bemessen Ausgaben machen. Die Ausgaben und die Geschenke sollen immer vor mindestens zwei Zeugen aus Ragusa erfolgen. Sie haben gehört, dass Bucchia von einigen Türken Warenkredite aufgenommen hat und diese ihnen schuldig geblieben ist. Sie beauftragen den Adressaten, sie, wenn er sich von der Wahrhaftigkeit dieser Schulden überzeugt hat, von dem Geld, dass ihm gesendet werden wird, zu begleichen und über all dies eine offizielle Bescheinigung zu verlangen. Sie haben erfahren, dass Bucchia seinen türkischen Gläubigern Gold, Silber und andere Sachen als Pfand gegeben hat, die vielleicht einen höheren Wert als die Schuld haben und keinen Teil des Kredits bilden. Er soll sich aus den Geschäftsbüchern oder beim Hausvolk erkundigen, wem und in welchem Wert er Pfänder vergeben hat. Nach der Bezahlung der Schulden und der Wiederbeschaffung der Pfänder soll er die Pfänder, die das Eigentum von Bucchia bilden, gegen Bargeld verkaufen. Undjene Pfänder, die man Bucchia gegeben hat, soll er bei den ursprünglichen Eigentümern wieder einlösen. Über die Summen kann er in den Geschäftsbüchern Einsicht erhalten. Er soll so lange niemandem etwas über diese Pfänder, die sich zum Teil im Haus von Bucchia befinden, sagen, so lange nicht alle ihren Gegenwert bezahlt haben. Außerdem soll er über ihre Rückgabe eine Bestätigung verlangen. Wenn irgendein fremdes Pfand bei Bucchia deponiert wurde, dann soll er es seinem Besitzer zurückgeben, aber darauf achten, dass man ihn nicht betrügt. Sie haben gehört, dass der Defterdár von Ofen Bucchia ungefähr 5.600 Taler schuldet. Hierüber bieten die Geschäftsbücher und Geschäftsbriefe Bucchias sowie zahlreiche tezkere und türkische Schriften, die dem Adressaten zugesandt wurden, Aufschluss. Da es sich um sehr bedeutende Summen und um einen zahlungsfähigen Schuldner handelt, soll er sich bemühen, die Verbindlichkeit einzutreiben. Er kann alle nützlichen Mittel einsetzen und den entsprechenden Personen jegliche Geschenke machen. Deren Grenzen werden dem Urteil des Adressaten überlassen, wenn er verspricht, dass er nach Möglichkeit sparen werde. Die Geschenke soll er in Anwesenheit von mindestens zwei Zeugen aus Ragusa übergeben. Er soll die Geschäftsbücher und Geschäftsbriefe Bucchias gründlich berücksichtigen und durchsehen. Aufgrund dieser bzw. aus den Berichten der Hausbewohner und von Fremden soll er sich einen detaillierten Einblick über die Situation von Bucchias Krediten, Schulden und Waren verschaffen. Der Adressat erhält als Bezahlungfür seine Arbeit, ungeachtet der Aufwendungen, für ein Jahr 300 Taler. Wenn er länger als ein Jahr beschäftigt wird, dann bekommt er seinen Teil anteilsmäßig an der jährlichen Bezahlung.

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