A budai mészárosok középkori céhkönyve és kiváltságlevelei - Források Budapest közép- és kora újkori történetéhez 1. (Budapest, 2008)
AUFSÄTZE
Die deutsche Übersetzung des von König Vladislaus II. erlassenen Zunftprivilegs (N° 14) und der Zunftbrief vom 12. August 1696 Unter den Urkunden der Ofner Fleischhackerzunft findet sich eine deutsche Übersetzung eines am 2.12.1494 von König Vladislaus II. erlassenen Privilegs, in dem der König auf Anlangen des Oberzunftmeisters und weiterer vier Personen drei frühere Urkunden abschreiben lässt und sie als Zunftprivileg bestätigt. 21 Das lateinische Original ist verschollen, die deutsche Fassung ist - wie aus der Schriftform zu ersehen - in einer Abschrift vermutlich aus dem frühen 18. Jh. erhalten. Es gilt zu entscheiden, ob die Übersetzung selbst älter ist oder zur Zeit der Entstehung der Abschrift erstellt wurde. Die Frage ist vor allem für Sprachhistoriker von Belang, denn die erste Option ermöglicht die Untersuchung der Art der Überlieferung von in älterer Sprache verfassten Texten, die zweite Option wiederum den stilistischen Vergleich des deutschen Textes mit den drei erhaltenen, im lateinischen Original abgeschriebenen älteren lateinischen Urkunden (N° 10-12.). 22 In der deutschen Fassung entsprechen den lat. Wörtern, Wortverbindungen und Satztypen oft vor dem späten 17. Jh. nicht bekannte oder gebräuchliche deutsche Wörter, Wortverbindungen und Satztypen. Die Übersetzung stammt also aus dem späten 17. oder frühen 18. Jh. Dies erlaubt eine - sehr bescheidene - Schlussfolgerung in Bezug auf den Sprachgebrauch: Aus irgendeinem Grund erschien es zu dieser Zeit als wünschenswert, für die Ofner Fleischhackerzunft eine deutsche Übersetzung der lateinischen Urkunde anzufertigen. Da Zunftprivilegien vor den Zunftmitgliedern feierlich vorgelesen werden konnten, liegt es nahe, dass viele Zunftmitglieder des Lateinischen nicht mächtig waren. Im Folgenden stelle ich einige lateinische Wörter bzw. Wortverbindungen und ihre für das 18.Jh. charakteristischen deutschen Entsprechungen vor, die eine ungefähre Datierung der Übersetzung erlauben. Nachfolgend gehe ich kurz auf die Graphemik der beiden deutschen Texte ein. Die deutsche Kanzleisprache des 17. und 18. Jahrhunderts unterscheidet sich von der früheren Kanzleisprache und weiteren zeitgenössischen Funktionalstilen durch Satzbau, formelhafte Sprache mit spezifischen Formeln und eine spezifische Lexik mit u.A. vielen Latinismen. Charakteristisch für die Kanzleisprache des 17.-18. Jahrhunderts sind eine Vielzahl von Nebensatzkonnektoren und Präpositionen. 23 Da Nebensatzkonnektoren im 21 Zur Quellenpublikation siehe Quellen II, Nr. 14. 22 Ebenda, Nr. 10-12. 23 Vgl. POLENZ, PETER VON: Deutsche Sprachgeschichte vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Bd. 2, 17. und 18. Jahrhundert. Berlin - New York, de Gruyter, 1994. II. S. 276, ADMONI, VLADIMIR: Syntax des Neuhochdeutschen seit dem 17. Jahrhundert. In: BESCH, WERNER (et al.) (Hrsg.): Sprachgeschichte. Ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. HSK. 2.2. Berlin-New York, de Gruyter, 1985. 1538-1556. p. hier: S. 1540.