Nemzetiségi ügyek dokumentumai Baranyában 1923-1938 - Tanulmányok és források Baranya megye történetéből 8. (Pécs, 2001)

Bevezetés

Einleitung Im Friedensvertrag von Trianon wurde der ungarische Staat, der auch bedeutende Gebiete einbüßte, zu einer gerechteren Handhabung der Nationalitätenfrage gezwungen. Die Regierung traf 1923 zur Lösung dieser Aufgabe umfassende Maßnahmen in Form von Verordnungen, anschließend wurde zwecks Regelung der Teilaufgaben eine ganze Reihe von Durchführungsverordnungen verabschiedet. Die Handhabung der Probleme der Nationalitäten wurde eine der wichtigsten, als nationales Interesse formulierten Aufgaben der davon betroffenen Regierungs- und Verwaltungsorgane. Die Wahrnehmung dieser vorrangigen Aufgabe machte auch strukturelle Veränderungen im Regierungsapparat erforderlich: 1923 wurde vom Büro des Ministerpräsidenten bz\v. vom Innenministerium je eine selbständige Abteilung für Nationalitäten errichtet. Der Ministerpräsident und der Innenminister verfolgten die von den Nationalitäten entfalteten Aktivitäten über einen Apparat, der aus Verwaltungsorganen unterschiedlicher Ebenen bestand. Von einzelnen Ereignissen wurden sie durch einen ständigen Meldedienst informiert. Der von unten nach oben funktionierende Meldedienst basierte auf den Behörden in den Gemeinden (Städten) und auf den (Kreis-)Notaren, die eine geheime Meldepflicht gegenüber den Oberstuhlrichtern der Kreise hatten. Der Bürgermeister der Stadt Mohács hatte seine Berichte unmittelbar dem Vizegespan, der Bürgermeister von Pécs direkt dem Obergespan vorzulegen. Die Oberstuhlrichter faßten die Meldungen zusammen und interpretierten sie, nachher legten sie sie ihrem Vorgesetzten, dem Vizegespan (d.h. dem Leiter der damaligen Komitatsselbstverwaltung) vor. Dabei wurden oft auch die von den Notaren verfaßten Meldungen beigelegt. Der Vizegespan erstellte aus dem Material zusammenfassende Berichte über die Ereignisse im jeweiligen Komitat an den Obergespan, der dem Komitat (bzw. der königlichen freien Stadt) vorstand. In vielen Fällen wurden auch diesen Berichten die Meldungen der Notare und der Oberstuhlrichter beigelegt. Der Obergespan, der oft unmittelbar Meldungen von unteren Verwal­tungsbehörden erhielt, verglich die von Notaren, Bürgermeistern und Oberstuhlrichtern erhaltenen Informationen mit anderen Berichten (die von der Polizei, der Gendarmerie, der Armee, der Schulinspektion usw. angefertigt wurden) und erstellte einen eigenen Bericht, der in der Regel an den jeweiligen Ministerpräsidenten bzw. an den Innenminister adressiert war. In der Korrespondenz des Obergespans erscheinen auch die Verordnungen bzw. damit verbundene Informationen der Regierungsorgane, anhand deren die damaligen Vorhaben der Regierung nachgezeichnet werden können. Die Dokumente des Obergespans des Komitates Baranya und der freien königlichen Stadt Pécs ermöglichen dank des reichen Informationsstromes eine analytische Erfassung der Nationalitätenfrage zwischen 1923 und 1950. Die im Komitatsarchiv Baranya auf­bewahrte Dokumentensammlung mit vertraulichen Dokumenten des Obergespans des Komitates Baranya ist um so bedeutender, als ähnliche Materialien in anderen, ebenfalls auch von Nationalitäten bewohnten Komitaten in der Regel der in den 1950er Jahren stattgefundenen Dokumenteneinziehung und -Vernichtung zum Opfer fielen. Dieses Schicksal hatte auch ein bedeutender Teil der Dokumente der Abteilungen für Nationalitäten im Büro des Ministerpräsidenten und im Innenministerium.

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