Füzes Miklós: Valami Magyarországon maradt - Etwas blieb daheim in Ungarn. A kitelepített magyarországi németek beilleszkedése Németországban - Eingliederung der vertriebenen Ungarndeutschen in Deutschland (Pécs, 1999)

III. Személyes átélés - Nemzeti hovatartozás

Es trafen die verschiedensten Beschwerden ein, wir können hier nur eine Auswahl von ihnen anbieten: - Die Unterkunft ist das Thema der Beschwerde der Familie Fogl vom 3. Februar 1946. In den amtlichen Schriftstücken steht konsequent die Schreibweise „Vogl", während die Familie die sonst in deutscher Sprache formulierten Briefe konsequent mit ungarischer Orthographie unterzeichnete. Ihrem Zimmer wollten sie eine Küche anbauen, aber dies war nur nach langem Hin und Her möglich, wobei letzten Endes der Verband statt ihrer verfuhr. Nun teilten sie mit gewisser Zufriedenheit mit, daß sie im Dezember 1948 bereits eine Küche hatten. - Anna Pohl verlangte für ihre drei Kinder eine Waisenrente von der Landes­versicherungsanstalt. Da sie nicht einmal eine Antwort erhielt, wandte sie sich am 4. April 1949 an den Verband, der in ihrer Sache wirklich Erfolg erzielen konnte. Nach einem Bescheid erhielt sie die Rente nach 6-8 Wochen. - Frau Kiefer ersuchte in ihrem ungarischsprachigen Schreiben vom 2. Juni 1949 bezüglich Kriegshilfe um Unterstützung. Ihr Mann war 1940 Kriegsinvalider geworden, dann in Kriegsgefangenschaft gefallen und erst 1948 heimgekehrt. Die deutschen Behörden zahlten jedoch keine Kriegshilfe, denn seine Invalidität betrug nur 30 %. Der Berufungsantrag wurde an den Flüchtlingskommissar weitergeleitet, der diesen jedoch mit der Begründung zurückwies, daß sein Amt sich nur mit den Angelegenheiten der Sudetendeutschen beschäftigen würde. Frau Kiefer verstand nicht, wie es möglich war, daß sie in Ungarn selbst während der Kriegsgefangenschaft ihres Mannes Kriegshilfe erhalten hatte, in Deutschland dagegen nicht. Sie rang verzweifelt um Hilfe, 40 DM würden ja bei fünf Personen nicht einmal für Lebensmittel reichen, und die Kinder müßten doch auch mit Kleidung versorgt werden. -József Zelmayer sah sich wegen der ärztlichen Behandlungskosten für seine Kinder und wegen seiner eigenen Krankenversicherungsangelegenheit zum Schreiben gezwungen. Sein achtjähriges Kind wurde mit einer Kopfwunde im Krankenhaus in Waiblingen operiert, wo es drei Wochen lang lag. Zu seiner Überraschung erhielt er nachher eine Rechnung über 107,50 DM, die er sofort zur Ortskrankenkasse Waiblingen brachte, wo festgestellt wurde, daß er noch nicht seit drei Monaten über eine Versicherung verfuge. Deshalb akzeptierte man die Rechnung nicht. Er könne nicht bezahlen, schrieb er, weil er nicht einmal ein eigenes Bett habe, und seine Frau sei auch erst am 10. September 1950 aus der Sowjetunion zurückgekehrt, wohin sie verschleppt worden war. In Ermangelung der Voraussetzungen für eine Versicherung konnte der Verband den Klienten nur mit guten Ratschlägen ausstatten. - Ein Bekannter von Dr. Leber aus Mellmersbach, namens Johann, beschwerte sich am 11. August 1949 über das harte Los, das ihm und seiner Familie durch den Hauswirt bereitet werde. Im Juli hätte man ihnen sogar das Wasser gesperrt, man habe seine neunjährige Tochter verprügelt und seine Frau zur Sonderarbeit gezwun

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