Füzes Miklós: Valami Magyarországon maradt - Etwas blieb daheim in Ungarn. A kitelepített magyarországi németek beilleszkedése Németországban - Eingliederung der vertriebenen Ungarndeutschen in Deutschland (Pécs, 1999)

III. Személyes átélés - Nemzeti hovatartozás

bürger im Alter von mehr als zehn Jahren hatten den Anweisungen des Beauftragten Folge zu leisten. Dieser unternahm in den letzten Januartagen 1947 eine offizielle Rundreise. An den im voraus bekanntgegebenen Stellen konnten die ungarischen Statsbürger ihren Anspruch auf Heimkehr anmelden. Die Repatriierung der vertrie­benen Volksdeutschen war jedoch nicht zulässig. Wollte eine solche Person repatriiert werden, so hatte sie vorher die Genehmigung des ungarischen Innenministeriums einzuholen. In Ermangelung einer solchen Genehmigung sei die Anmeldung von Volksdeutschen zwecklos, gab das Innenministerium Baden-Württermberg mit 44 Bezugnahme auf die Mitteilung des Beauftragten bekannt. Der bulgarische, der rumänische und der österreichische Beauftragte hatten ihre Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufgenommen. Die Verhandlungen mit der militärischen Verwaltung waren natürlich schon vorher angelaufen. Die diesbezügliche Niederschrift vom 23. November 1946 besagt, daß die Volksdeutschen von der Vereinbarung nicht betroffen seien. Dabei wurde neben anderen Einzelheiten auch erklärt, daß zuerst die sich freiwillig mel­denden ungarischen Staatsbürger repatriiert werden. Für den ersten Transport zurück in die Heimat wurde jener Zug vorgesehen, der vertriebene Volksdeutsche trans­portierte und am 27. November frei wurde. Es wurde auch die Anzahl der abzutrans­portierenden Personen festgelegt. 150 von den 450 Heimkehrenden kamen aus dem 45 Lager Sillenbuch, die übrigen von anderen Sammelstellen. Der erste Repatriierungs­zug verließ schließlich am 30. November 1946 den Hauptgüterbahnhof Stuttgart. Der Rücktransport derjenigen, die sich zu dieser Zeit aus Nord-Württemberg und Nord-Baden meldeten, war für den 6. Dezember geplant. In den Listen der Land­ratsämter, Bürgermeisterämter und Polizeipräsidien über die ungarischen Staats­bürger kamen aber zahlreiche deutsche Namen vor, obwohl das Verbot außerhalb der Amtsstellen sowohl in der Presse als auch im Rundfunk mehrmals bekanntgegeben worden war. Unser Verdacht, daß es sich in vielen Fällen um Vertriebene handelte, wird auch vom Umstand gestärkt, daß der Geburts- bzw. der frühere Wohnort der in der Liste stehenden Personen jenen Ortschaften entspricht, die von der Aussiedlung betroffen waren, so z. B. Ödenburg/Sopron, Brennberg, Alsómocsolád, Baranyajenő, Csikóstöttös, Vecsés, Solymár, Budakalász, Németmárok, Etyek, Soroksár, 46 Almáskamarás, Izmény, Egyházaskozár, Kercseliget usw. Es kam sogar zu Gruppenbewegungen. In Karlsruhe versammelten sich etwa 1.500 ehemalige Ungarndeutsche und betonten, daß sie zu Unrecht ausgesiedelt worden seien. Ein Teil von ihnen habe sich bei der Volkszählung im Jahre 1941 zur deutschen Muttersprache, aber zur ungarischen Nationalität bekannt, steht im Bericht. Diese Menschen ersuchten die Militärverwaltung, beim ungarischen Innen­47 ministerium zu erreichen, daß sie repatriiert werden. Die Rücksiedlungsversuche der Ungarndeutschen im ersten Transport dürften erfolgreich gewesen sein, denn der Verbindungsoffizier selbst berichtet davon, daß es

Next

/
Oldalképek
Tartalom