Füzes Miklós: Valami Magyarországon maradt - Etwas blieb daheim in Ungarn. A kitelepített magyarországi németek beilleszkedése Németországban - Eingliederung der vertriebenen Ungarndeutschen in Deutschland (Pécs, 1999)

III. Személyes átélés - Nemzeti hovatartozás

einer unbekannten Anzahl von Personen gelang, durch Täuschung und Anwendung gefälschter Dokumente nach Ungarn zurückzukehren. Erst die Grenzpolizei erkannte, daß sich illegitime Personen im Zug aufhielten. Der Beauftragte erhielt eine An­weisung von der bevollmächtigten ungarischen Regierung, jeden ungarischen Staats­bürger mit einem Ausweis mit Paßbild zu versehen. Danach teilte er dem Innen­ministerium Baden-Württemberg erneut mit, daß nur diejenigen Volksdeutschen wieder heimkehren dürften, die eine entsprechende Genehmigung vom ungarischen Innenministerium erhalten hätten. Unter den untersuchten Dokumenten befand sich jedoch nur eine einzige Genehmigung dieser Art, die die Rücksiedlung eines alten Ehepaares ermöglichte. Auch die Dokumente des Caritasverbandes Württemberg erwähnen einen einzigen Fall. Der Wunsch einer Rückkehr nach Ungarn war im Kreis der vertriebenen Ungarn­deutschen viel stärker, als dies aus den Dokumenten der Tätigkeit des Repatriierungskommissars hervorgeht. Die Abteilung für Flüchtlingswesen des Innenministeriums (Staatskommissar Stockinger) setzte die anderen Abteilungen bereits am 31. Juli darüber in Kenntnis, daß sehr viele nicht näher bestimmte Ungarn meinten, daß die Möglichkeit der Rückkehr nun gekommen sei. Man nahm an, daß das Schicksal der in Ungarn verbliebenen Angehörigen diese Menschen beun­ruhigte. Mit Bezugnahme auf eine Gedenkschrift von Dr. Guido Gündisch vom 8. Mai 1946 an Staatskommissar Stockinger wollten auch die Bürgermeister das Tempo der 49 Vertreibung bzw. der Aufnahme verlangsamen. Sie bemerkten, daß ein Teil der Deutschen aus Ungarn die deutsche Sprache nicht oder nur schlecht sprach. Sie wußten von der Ende Dezember 1945 erlassenen Verordnung der ungarischen Regierung, nach der diejenigen Personen aus Ungarn vertrieben werden sollten, die sich bei der Volkszählung im Jahre 1941 zur deutschen Muttersprache bekannt hat­ten, auch wenn sie sich als Angehörige der ungarischen Nationalität bezeichneten. Man hielt es für unmöglich, daß diese Menschen bei der Volkszählung trotz man­gelnder Deutschkenntnisse als deutsche Muttersprachler betrachtet worden seien. Man schlug vor, eine Überprüfung der Sprachkenntnisse durchzuführen, und daß diejenigen, die die Sprache nicht oder nur kaum sprachen, eine eidesstattliche Erklärung darüber ablegen sollten, welche Muttersprache und welche nationale An­gehörigkeit sie bei der Volkszählung angegeben hatten. Wenn sie nicht Deutsch als Muttersprache angegeben hatten, sollten die Alliierten sich wegen irrtümlicher Vertreibung bei der ungarischen Regierung beschweren. Die Bürgermeister hielten Deutschland sowieso für ungeeignet, die ungarischen Staatsbürger aufzunehmen, und ihrer Meinung nach hatte Deutschland im Sinne der Potsdamer Konferenz nur einen Teil der Deutschen aufzunehmen.

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