Die Ausstellung des HHStA in Wien – Erklärender Führer

HAUPTRAUM

19 1338, Juni 8, Striegau (westlich von Breslau). Herzog 56. Bolko von Schlesien beurkundet anläßlich seiner be­vorstehenden Vermählung mit Herzogin Agnes von Österreich die hierüber mit den österreichischen Her­zogen getroffenen finanziellen Abmachungen. L 1338, September 14, Graz. Landesordnung Herzog 57. / Albrechts II. für Kärnten. Als Herzog Albrecht II. 1335 Kärnten erwarb und zugleich auch die Herrschaft in Krain antrat, wandten sich die Landherren beider Gebiete an ihn und baten, sie bei ihren alten Gewohnheiten zu belassen und ihnen auch noch etliche neue Rechte einzuräumen. Albrecht ist diesen Wünschen am 14. und 16. Sep­tember 1338 durch die Erlassung von je einer Landesordnung für Kärnten und Krain nachgekom­men. — Die vorliegende Landesordnung für Kärnten trägt anhangend ein prunkvolles Reitersiegel des Herzogs. \ 1355, November 25, Wien. Hausgesetz Herzog 58. Albrechts II. von Österreich, Steiermark und Kärnten unter Mitwirkung der Landstände. Die Ordnung sollte die Einheit des habsburgischen Besitzes für alle Zukunft sichern. Die Landstände haben die Urkunde zugleich mit dem Herzoge (dessen Siegel ganz links) besiegelt. (1356, Jänner 10 und Dezember 25, Nürnberg und 59. yMetz. Die „Goldene Bulle“ Kaiser Karls IV., so ge­nannt nach dem anhangenden goldenen Siegel. Die „Goldene Bulle“ gehört zu den bekanntesten Reichsgesetzen; sie hat, indem sie das Recht der Königswahl den sieben Kurfürsten endgültig zuwies, das bis dahin vielfach beanspruchte Approbations­recht des Papstes (vgl. Nr. 47) beseitigt. 2*

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