Architektur zwischen Kunst und Bürokratie - 125 Jahre Ringstraße
3. Helmut Karigl, Der Justizpalast
stes. Dieser Bauplatz liegt gegenüber dem Landesgericht. Doch schon bald kommen Bedenken über die Lage des Bauplatzes auf. Das Flächenausmaß ist zu gering. Ein vorhandenes Servitut, das einen öffentlichen Durchgang durch den Justizpalast zur Verpflichtung macht, wird seitens des Justizministeriums abgelehnt. Im Februar 1871 verzichtet allerdings die Gemeinde auf diese Dienstbarkeit. Ein Jahr später - man war in der Zwischenzeit mit Vertragsentwürfen beschäftigt - am 27. Februar 1872 bringt eine „Referentenerinnerung“ des Leiters des Hochbaudepartments des k. k. Ministeriums des Innern, Moriz Ritter von Löhr, wieder Schwung in die Angelegenheit. Klar und selbstbewußt hat der hohe Beamte, ein erfahrener und vielseitiger Architekt, in dem Akt Zahl 3166 ex 1872 festgehalten, daß die Baugruppen H und I „so wie ich es im Voraus bestimmt behauptete, ganz und gar zu diesem Zwecke ungeeignet sind.“ Der k. k. Hof- und Ministerialrat empfiehlt die Gruppe S - entspricht der Lage des ausgeführten Projektes — am Paradeplatz. Dieses Ziel zu erreichen, war indes nicht leicht, da man hiefür die Zustimmung der Gemeinde Wien benötigte, die vorerst auf die „Allerhöchste Entschließung“ vom 11. Juni 1870 verwies, die eine Errichtung des Justizpalastes gegenüber dem Landesgericht vorsah. Erst am 6. Dezember 1872 beschloß der Wiener Gemeinderat seine Zustimmung zur Errichtung des Justizpalastes auf dem Baublock S zu erteilen, unter der Voraussetzung, daß der übrigen Teil als Gartenanlage verwendet wird. Mit Allerhöchster Entschließung vom 16. März 1873 genehmigte Kaiser Franz Joseph die Überlassung der Baugruppe S nächst dem Paradeplatz zum Bau des Justizpalastes gegen Rückstellung der beiden Gruppen H und I am Paradeplatz an den Wiener Stadterweiterungsfond. Bevor man jedoch mit dem Bau beginnen konnte, mußte noch ein wesentlicher Punkt geklärt werden. Das auf diesem Baublock zu errichtende Justizgebäude an der Lasten- und Volksgartenstraße berührt mit seiner nordwestlichen Ecke laut Plan den in ein künstliches Bachgewölbe eingezwängten Ottakringer Bach. Die Kommune Wien forderte klarerweise die Haftungsübernahme des Staates bei einer allfälligen Beschädigung des Kanals, hervorgerufen durch den Bau des Justizpalastes. Sie forderte aber auch Schadenersatzanspruchsverzicht seitens des Aerar, falls bei einem Kanalgebrechen dem Justizpalast ein Schaden zugefügt werden sollte. Es sollte „die Commune nie und nimmermehr zu einem Schadenersatz verpflichtet“ werden. Die Hürde nahm man, indem der Ottakringer Bachkanal im Bereich des Justizpalastes abgelenkt wurde. Diese Änderung der Kanalstrecke erlaubt sogar eine Verbreiterung der Volksgartenstraße von 10 auf 15 Klafter Breite (= von ca. 19 m auf ca. 28,5 m), da man nun den Bau um 5 Klafter Richtung Ottakringer Bach (verlängerte Lerchenfelder Straße) verschieben konnte. Diese 9,5 m wurden als Vorgarten ausgestaltet. Durch die kaiserliche Entschließung vom 4. September 1874 stand dem Baubeginn nichts mehr im Wege. Die Schlußsteinlegung wurde am 22. Mai 1881 vorgenommen. Architekt dieses Justizbauwerkes war Alexander Wielemans Edler von Monteforte (1843-1911). Er ging als Sieger des Wettbewerbes zur Erlangung 28