Architektur zwischen Kunst und Bürokratie - 125 Jahre Ringstraße

3. Helmut Karigl, Der Justizpalast

HELMUT KARIGL 3. DER JUSTIZPALAST Als Kaiser Franz Joseph am 20. Dezember 1857 die Schleifung der Fortifika- tionsanlagen verfügte, sehr zum Leidwesen der Militärs, konnten diese - wenngleich nur vorläufig - weiterhin das Josef Städter Glacis als Parade- und Exerzierplatz benützen. Durch die kaiserliche Entschließung vom 11. Juni 1870, welche den Plan zur Regulierung des Paradeplatzes genehmigte, stand der Bebauung mit repräsentativen öffentlichen Gebäuden nichts mehr im Wege. In der Folge wurden Parlament, Rathaus und Universität erbaut. In obgenanntem Ringstraßenbereich plante man auch die Errichtung des Gene­ralkommandogebäudes und des Justizpalastes. Für das Militärgebäude, wel­ches an der geplanten Stelle auch gebaut wurde, sah man den Baublock M vor. An Stelle des im Zweiten Weltkrieg zerstörten Baues steht heute das „NIG“ (neues Institutsgebäude) der Universität Wien. Für den Justizpalast sah man die Baublöcke H und I vor. Diese beiden Häuserblöcke umfassen jene Ver­kehrsflächen, die heutzutage die Namen Universitätsstraße, Landesgerichts­straße, Grillparzerstraße und Rathausstraße tragen. Zwischen den beiden Blöcken liegt die Liebiggasse. Rechtzeitig, das heißt noch vor der kaiserlichen Genehmigung des Verbau­ungsplanes wandte sich der Justizminister an den Innenminister, den für Bauangelegenheiten zuständigen Ressortchef. Am 24. Mai 1870 führte Justiz­minister Tschabuschnigg in einem Schreiben an den Innenminister Taaffe seine Gründe für die rasche Erbauung eines Justizpalastes an. Ritter von Tschabuschnigg möchte eine Zentralisierung der in Wien dislozierten Lokali­täten der Gerichtsbehörden. Er begründet die Zusammenfassung der Gerichts­gebäude mit der vorgesehenen Einführung des mündlichen Verfahrens bei Zivilgerichtsprozessen. Mit diesem Gerichtsbau sollte nicht nur das Rauman­gebot erhöht werden, sondern auch die zukünftige Arbeitsweise der Anwälte, gemeint ist die persönliche Anwesenheit bei zivilgerichtlichen Verfahren, er­möglicht werden. Da selbige an einem Tag oft mehrere Prozesse zu führen haben, wäre bei dislozierten Gerichtsgebäuden eine persönliche Betreuung der Mandanten faktisch unmöglich. Der Justizminister schlägt vor, die Gerichte I. und II. Instanz und den Obersten Gerichtshof in einem Gebäude zu vereini­gen. Er tritt für eine rasche Verwirklichung ein, da zu diesem Zeitpunkt noch genug Verbauungsmöglichkeiten in einer der Bedeutung des Gebäudes ent­sprechenden Lage vorhanden sind. Tschabuschnigg schlägt noch keinen kon­kreten Bauplatz vor, sondern ersucht den Innenminister um seinen „gütigen Einfluß auf die Erwerbung eines Theiles des Stadterweiterungsgrundes... “ Er, der Justizminister, könnte sich aber auch das Gebäude der Zentraldirektion der Tabakfabriken in der Seilerstätte 7, welches zur Abtragung bestimmt sei, vorstellen. Am 6. September 1870 erfolgte durch kaiserliche Entschließung die Zuwei­sung der Baugruppen H und I am Paradeplatz zur Errichtung eines Justizpala­27

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