Burgtheater in Dokumenten

Historischer Überblick

- 43 ­Obwohl mit den ergangenen ksl. Ent­schließungen nicht gedeckt, verfügte Czernin die Beschränkung der Rechte des Burgtheaterdirektors Dietrichstein, bes. 1o in der Korrespondenz und im Noten-Aus- tausch mit den Staats(Hof)ämtern, 2# im Abschluß bestimmter Engagements, soweit sie nicht dem Ks. zur Bewil­ligung vorzulegen waren, 3. im Abschluß von Gastspielverträgen, k. im Rechtsstreitigkeiten der Hoftheater 5* in Entlassungen und Strafverfügungen; in allen diesen Fällen mußte die Hof­theaterdirektion künftig Anträge beim OKäA (schriftlich) einreichen. Die intensive Beschäftigung des Oberst­kämmerers Czernin mit Hoftheaterange- legenheiten degradierten Dietrichstein und Mosel zu "Gehilfen" der obersten Hoftheaterdirektion (die bei Dietrich­stein den Wunsch hervorbrachten, von diesem Posten enthoben zu werden - wurde 1826 Hofbibliothekspräfekt). b) (182*0, Instruktion für den Hof theater Sekretär. ** Gl 203 ex 1830, fol. lO^'/lO^. 79 "Klassik" ins Burgtheater 1827 Feb. 14, Oberstkämmerer Czernin an Polizeipräsidenten Sedlnitzky, ersucht, in seinem Bestreben, "das Repertoire durch Aufnahme von Stücken klassischen Werthes zu verbessern'^ um die Zensur­klausel für Schillers "Wallenstein" und Shakespeares "Kaufmann von Venedig", deren Aufführung vom Ks. bereits ge­nehmigt wurde.

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