Prékopa Ágnes (szerk.): Ars Decorativa 32. (Budapest, 2018)
Hilda HORVÁTH: Golddosen vom „Goldzug“. Die Sammlung von Hugó Hoffmann
ausgenutzt und fand dazu die entsprechende rechtliche Grundlage im oben genannten 8. Artikel und in der Vereinbarung der fünf Länder. Um seine eigenen politischen Interessen durchzusetzen war das US- Außenministerium sogar bereit, den 8. Artikel umzuformulieren und seine Gültigkeit zu erweitern. Ursprünglich sollte die Wiedergutmachung der Heimatlosen aufgrund des 8. Artikels durch in Deutschland Vorgefundenes (nicht Monetäres, d.h. nicht in Münzen oder Barren vorhandenes) Gold gewährleistet werden. Diese Regelung haben die USA nicht nur auf Gold sondern auf alle anderen Werte und statt Deutschland auf alle anderen durch die USA besetzten Gebiete ausgeweitet. Ursprünglich bezog sich die Regelung auf Wertsachen auf österreichischem Boden nicht. Letztendlich hielt die politische Führung der USA es nicht einmal im Falle der besonderen, künstlerisch gestalteten Wertgegenstände für notwendig und erstrebenswert, nach den rechtmäßigen Eigentümern oder ihren Erben zu suchen. Die Amerikaner hatten Kenntnis über die ungarische Herkunft des Materials, haben jedoch nicht zugelassen, dies zu beweisen, während das Material noch zusammen gelagert wurde. So wurde es überhaupt nicht ermöglicht, die ungarischen Eigentümer oder ihre Nachfahren aufzusuchen und ihnen - nach der entsprechenden Identifizierung - ihr rechtmäßiges Eigentum zurückzuerstatten. Das gesamte Verfahren war somit rechtswidrig. Obwohl unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg die Restituierung zugunsten der ungarischen Eigentümer in Ungarn - vor allem durch die von Jeszenszky geführte Kommission34 - lief, blieb der jüdische „Goldzug“ davon unberührt. Die jüdischen Organisationen in den USA hatten einen einheitlichen Standpunkt, aufgrund der Meinung der dortigen jüdischen Lobby setzte das amerikanische Außenministerium alles daran, den 8. Artikel zu erweitern. Dies führte dazu, dass die ungarischen Interessen und der Wunsch der ungarischen Juden außer Acht gelassen und die Wertsachen nicht an Ungarn zurückerstattet wurden. Zum Schluss wurde der Inhalt des in Salzburg gelagerten jüdischen „Goldzuges“ zum größten Teil der IRO, der Flüchtlingsorganisation der UNO zur Verfügung gestellt, und Anfang 1948 in die USA gebracht, wo er auf mehreren Auktionen versteigert wurde. Auch die Dosensammlung von Hugó Hoffmann fiel dem zum Schicksal. Es ist zu hier anzumerken, dass nur diejenigen Objekte in die USA gebracht wurden, die gut zu verkaufen waren, die anderen wurden für wertlos erklärt, als Spende verteilt oder einfach vernichtet. Jolán Gergely war die einzige jüdische Person in Ungarn, die ihre Werte aus dem Goldzug zurückerhalten hat.35 Das edle Ziel der Versteigerung wurde zum Teil umgekehrt. Die am Leben gebliebenen Opfer der Judenverfolgung und auch ihre Nachfahren wurden wieder zu Opfern. Ihr Vermögen wurde zu einem „guten Zweck” versteigert, dabei wurden aber sowohl die ethischen als auch rechtlichen Normen umgangen. Aus dem Blickpunkt der USA waren die Versteigerungen schon deshalb von Vorteil, dass das Schicksal der in den USA immer zahlreicher werdenden heimatlosen Juden nicht aus Staatsgeldern gelöst werden musste. Diplomatische Schritte und Entschädigung Die ungarische Regierung und Außenpolitik, bzw. der Landesverband der Israeliten in Ungarn hat zwar Schritte bezüglich des 91