Prékopa Ágnes (szerk.): Ars Decorativa 32. (Budapest, 2018)
Hilda HORVÁTH: Golddosen vom „Goldzug“. Die Sammlung von Hugó Hoffmann
ungarischen „Goldzugs“ unternommen - doch ohne Erfolg. Am 26. Juli 1948 hat der ungarische Beauftragte in New York, Endre Sik, ein Protestschreiben (unter der Nummer 3509/1948) an das Department of State eingereicht. Dies geschah bereits nach der Versteigerung und schien etwas kraftlos zu sein, außerdem wurde der Protest der Verlierer vom „Recht“ der Sieger leicht unterdrückt. Überdies war der Text hinsichtlich der eigenen und der völkerrechtlichen Grundlagen katastrophal: Er formulierte sehr ungenau, aus der Formulierung schien, als ob die Güter Eigentum der US- Behörden gewesen wären, obwohl das Frachtgut des jüdischen „Goldzugs“ in der Behandlung der in Österreich stationierten Militärverwaltung war. Der Ministerialbeauftragte Sándor Jeszenszky hat mehrmals, sowohl in seinem Bericht an das Ministerium als auch in seiner Jahresplanung die Sache der Floffmannschen Dosensammlung erwähnt. Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass der Eigentümer bald eine beruhigende Antwort und eine Entschädigung erhalten werde.36 Im Bericht des ungarischen Botschafters in Washington vom 6. Juni 1949 steht, dass — aufgrund seiner Verhandlungen - jedes Entschädigungsgesuch seitens der ungarischen Regierung aussichtslos sei, da die aus den Versteigerungen eingeflossene Summe fest verplant sei. Die einzige Möglichkeit sei die unmittelbare Verhandlung mit der Führung von JOINT (American Jewish Joint Distribution Committee), um eine Einigung bezüglich der Entschädigung für die ungarischen Juden zu erreichen. Entgegen dieser Meinung hat Lajos Rácz aus dem Finanzministerium in einem umfangreichen Schreiben an den Außenminister (4. Juli 1949) beanstandet, dass sich der Beauftragte in Washington in zahlreichen Punkten irrt, rechtlich ungebildet ist, über keinen Realitätssinn und eine eigenartige Einstellung und Denkweise verfügt, und außerdem sehr ungenau ist. Lajos Rácz hat sich für die ungarischen Interessen stark gemacht - in der festen Überzeugung, dass alles, was (zwar in einer „edlen” Absicht) mit dem ungarischen „Goldzug“ passierte, unrechtmäßig und willkürlich war. Er hat weiterhin die Rückerstattung der noch nicht versteigerten Wertsachen bzw. eine Entschädigung für die verkauften Kunstwerke angetrieben. Rácz hat initiiert, dass die ungarische Regierung diesbezüglich die US-Regie- rung offiziell ersucht. Die Hauptabteilung für internationales Recht des Außenministeriums hat am 20. Dezember 1949 eine Sitzung gehalten, in der das unrechtmäßige Verfahren der US-Behörden zwar kritisiert wurde, doch es wurde empfohlen, dass nicht die ungarische Regierung sondern der Betroffene, Hugó Hoffmann, dessen Wertsachen eindeutig identifiziert werden konnten, einen Prozess starten solle. Hoffmann hat 1949 einen seiner Verwandten, einen in den USA lebenden Rechtsanwalt (Francis G. Halphen), damit beauftragt, herauszufinden, an wen er einen Antrag auf Entschädigung richten solle, ob er mit dem amerikanischen Staat oder mit der IRO verhandeln müsse. Da Hugó Hoffmann keine finanziellen Mittel für einen Prozess hatte, erschien eine außergerichtliche Einigung am sinnvollsten. Die IRO hat verschiedene Bedingungen gestellt: Hoffmann musste auf alle weiteren Schadenersatzansprüche verzichten, er sollte nur die Versteigerungssumme - nach Abzug aller Kosten wie z.B. Provision, Zollgebühren sowie in von der IRO be92