Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

64 II, H auPt st i'i ck. Wasbey UeBet- nähme der Tücher ton dem lieber» nehmer zu beob­achten ist. Wie die Zeich­nung der Tücher nach ihrem ver­schiedenen Befun­de des lleberney- inecS zu geschehen Lat. Auf was der Command. nebst Bezeichnung der Tücher noch zu se­hen hat. Fernere Beob­achtungen d.Com- mandänten hin­sichtlich der Be­zeichnung dieser Tücher. WieVeylteSer- nahme der Farv- tücher fürzugehen ist. §. 201). Bey der Uebernahme der Tücher muß der Ueberneh- mer, da der Commandant ohnehin schon keinen Stabs­oder Ober - Officier bestimmt, der nicht schon die vollstän­dige Material-Kennrniß besitzt, gleich beurtheilen, zu wel­chem Monturs * Stück jedes übernommene Stück Tuch am besten zu verwenden ist. §. 210. Nach dem Befund des Uebernchmers werden die Tü­cher, woraus Rockel erzeugt werden können, oder welche die hierzrsi erforderliche Qualität haben, mit R. , jene zu Leibel mit 2., zu Hosen mit H. , zu Mäntel mit M., zu Cavallerie-Leibel mit C. L., zu Holz-Mützen micH. M., jene aber, welche zum Färben die Angemessenheit haben, mit F. bezeichnet, auf jene Tücher aber, welche zum Mi­litär-Gebrauch nicht anwendbar sind, wird A. gezeichnet, welches den Ausschuß bedeutet. §. 211. Der Commandant hat nicht nur auf diese richtige Bezeichnung der Tücher, sondern mit dem inspicirenden Mithafter auch noch weiter darauf zu sehen, daß gleich nach geschehener Visitirung der Ausschuß sogleich aus dem Magazin geschaft werde, damit keine Beirrung entstehen könne. §. 212. So l)at der Commandant auch weiter darauf zu hal­ten , daß nebst denen ober» bernerkten Zeichen auch auf je­des Stück Tuch, derCommissions-Stämpel, die Zahrszahl, der Nähme des übernehrnenderr Milhafters und jener des Lieferanten deutlich aufzudrücken, dann das Ellenmaß, und die fortlaufenden Nummern in chronologischer Ordnung zu bezeichnen scyen. §. 213. . Bey Uebernahme der Farbtücher ist nebst der'Quali- tät auch stuf die Aechtheit der Farbe zu sehe», daß wenn die gelieferten Farbtücher auch in Rücksicht ihrer übrigen

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