Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
V.d.Wirkungskreise der bey d.Truppen angest.Stabs-Off. 43 ben Magazinen derselben, tHeils in ben Regimentsoder Corvs - Magazinen oder Schupfen vorräthig, oder im Kriege unter der Aufsicht des Proviantmeisters befinclich sind, so müssen darüber djeRegiments- oder Corps - Commandanten , der Officier, der die Aufsicht des Regiments- oder Corps-Magazins, dann desselben Fuhr- oder Packwesens hat, ihre Eingaben verfassen, und darin dasjenige unterscheiden, was neu, altbrauchbar, einer Ausbesserung bedürftig, oder ganz unbrauchbar ist. o . Die ärztlichen Instrumente und Arzeney-Kästen sind in der Obsorge des Regiments oder Corps - Arztes, so wie p. die Feld-Capelle in jener des Regiments-oder Corps- Kapellans. q . Das Spitalgeräthe hat der im Spital commandirte Officrer, und zwar mit der Unterabtheilung, was hievon vom Regiment oder Corps beygeschaft, und demselben zugehörig, bann waS ärarisch, und aus .k. k. Feldspitälern zur Aufbewahrung übergeben worden ist, unter der Mitfertigung des Regiments-oder Corps - Arztes auszuweisen. r. Die Casern - Geräthschaften hat dort, wo keine eigene Caserne-Verwalters angestellt sind, sondern wo solche in der eigenen Obsorge und Verrechnung des Regiments oder Corps stehen, der hiezu bestellte Offizier auszuweisen. 8. Die Fleisch-Aushauungs-Gerathe, wenn deren vorhanden sind, werden von den dabey angestellten Of- sicieren ausgewiesen. Jedes der hier unter o, p , q, r und s benannten Individuen muß über die seiner Obsorge anvertrauten Gegenstände das Verzeichniß verfassen, was auf die Ausmaß überzählig oder abgängig ist, ersichtlich machen, und darin ferner unterscheiden, was neu, altbrauchbar, einer Ausbes- serung bedürftig, oder ganz unbrauchbar ist.