Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

4$ 1. Hauptstück. f. Die Schriften des Regiments- oder CorpS-Adju- tanten bestehen in den Stand- und Rangirungs - Ta- bellen, Dienstrofter, Befehls - Protokollen, und allen den Stand und die Dislokation betreffenden Vor­merkungen. g. Die Schriften des Conscriptions - Revisors bestehen in der OrtschaftS-Tabelle des Werbbezirkes, in den Conscriptions - Bögen, Populations- und Viehftan­dcs-Summarien, dann allen übrigen dahin gehörigen Acten. h. Die Schriften des Rechnungs» Führers bestehen in gesammten Monath -Acten, Rechnungen, und al­len die Regiments- oder Corps - Oekonomie betref­fenden Documenten, dann in den Muster- und resp. Revisions-Acten. Diese vorbenannten Parteyen muffen über die in ihrer Obsorge befindliche Schriften, dann Kanzelley- tinb Kasse - Requisiten , Sigille und dergleichen das Verzeichniß dem Uebcrnehmer unter ihrer -Fertigung übergeben, so wie'auch der die kleine Zahlung beym Stab leistende Officier ebenfalls ein Pare seines am Tag der Uebernahme abzuschließenden Kasse Journals zu übergeben, und in solchem das vorhandene baare Geld auszuweisen hat. i. Das nämliche muß in Ansehung der ärarischen Bü­cher von demjenigen geschehen, der sie in seiner Ob­sorge hat. k. Die Effecten der Mufikbanden sind dem Uebernehmer vorzuzeigen. l. Da die Montur, das Lederzeug und Rüstung für Mann und Pferd, dann m . Die Feuergewehre und Munition, und u. Die Feldrequisiten, Proviantwägen, Feldschmieden, Packrequisiten, dann Stabs - Requisiten - Wagen und die Pferdgeschirre theils bey den Compagnien und Escadronen auf dem Leibe der Mannschaft, oder in

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