Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

forderniß - Aufsatz, und alle Jahre der Ausweis über die Ersparung oder Schuld an Las General-Commando ein- jusenden. § . 96. W enn bey einem Linien - Regiments sich durch Aus­tritt oder Tod eine Feld-Capellans - Stelle öffnet, so hat der Regiments ' Commaudant durch das Vorgesetzte Lan­des - General-Commando wegen eines neuen Capellanes an das bischöfliche Civil - Ordinariat, in dessen Sprengel das Regiment mit seinem Werbbezirke gehört, sich zu wenden, da die diesfällige Besetzung, und rücksichtlich die Präsent!- rnng eines neuen Capellanes den Civit-Ordinaten zusieht. Ob derselbe übrigens als Seelsorger seinen Pflichten und Obliegenheiten gehörig uachkommt, darüber hat der Regi­ments -Commandant zu wachen. ^§. 97­W enn diesseitige Stabs-Ober - Officiere und Mann­schaft vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts in die feindliche Kriegsgefangenschaft gerathen, so haben die Regiments - Commandanten deren Charge, Tag, und Ort der Gefangennehmüng , der Auswechselungs - Commission mittelst einem Verzeichniß, welches alle Monath auch dem Armee-General-Commando zu überreichen ist, anznzei- gen, damit ihre Auswechselung, oder Auslieferung auf Parole bewirkt wird. § . 98. So ist von denselben auch über die in unsere Gefan­genschaft gerathene feindliche Stabs-Ober-Officiere und Mannschaft vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts ein Verzeichniß einzusenden, und bey Transportirung der­selben in die rückwärtige Provinzen ist dem dazu cemman- dirren Ober - Officiere die möglichste Aufmerksamkeit und Vorsicht zu empfehlen. §. 99­Es gehört mit zur Obliegenheit der Regiments-Com- yiarrdarite»,, daß sie von dem Zustande der Strassen und V-d.Wi'rkungskrejse der bey d.Truppen angest.Stabs-Off. 3i bernisse für diesel Institut zu beod- tiüjten habe». n Veobachtungen für beit RgmtS.- Commanbanten , wenn sich eine ielb - EaprllanSi» Stelle öffnet. Ver halten der Regiments.Com- Mandanten, wen» bießfeitigeStabr-, Ober - Oksieiere, und Mannfchaft- vom Feldwebel u. Wachtmeister ab. wäcts in biefetnb. liche Kriegs. Ee. fangenschart gern, ttzen. Verhalten dev RegimcntS-Com- Mandanten, wenn feindliche GtabS«, Ober. DfTiciere, und Mannschaft in dießseitige Ge­fangenschaft gera­then. Obliegenheit dev RegimentS-Com- mandanten, hin­sichtlich bei Sit'-

Next

/
Oldalképek
Tartalom