Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
V.d.Wirkungskreise der bey d.Truppen angest.Stabs--Off. 17 §. 5i. Dieselben haben daher auch nicht zu gestatten, daß Monrurs - Stücke, welche nur zum Schutze gegen strenge Kälte bestimmt sind, auch im Sommer in Gebrauch genommen, bey aller Arbeit beständig am Leibe getragen, und so vor der Zeit abgenützt werden. Das Tragen des Brores in den Röqueloren ist darum strenge verbothen, und so muß auch darauf gesehen werden, daß die Mantel von der Arbeits-Mannschaft wahrend der Arbeit abgelegt, und nur dann, wenn es die Witterung, oder die Iahrszeit erheischt, gebraucht, und nicht ohne Noch, oder gar muthwillig abgenützt, sondern bey- jeder Gelegenheit so viel als möglich geschont werden. 'Ferner dürfen die Roquelors nur bey großen Paraden zusammengerollr auf dem Tornister.aufgebunden werden, bey den übrigen Ausrückungen aber sind selbe zur bessern Conservirugg cn Bandouliere zu tragen. §. 52. So dürfen auch die tuchenen Cavallerie - Ueberzieh- und respective Reithosen ihrer ursprünglichen Widmung nach durchaus nur in der wirklich kalten Zahrszeit, und selbst auch da bloß bey dem Dienste zu Pferde in Gebrauch genommen, ausser dieser Zeit aber sollen sie bey den Escadronen mit der größten Sorgfalt ausbewahrt werden. §« 5a. Nicht allein auf die Conservation der Monturs- uttb Lederwerks - Sorten , sondern auch auf die Erhaltung der Seitengewehre in einem guten Stand haben die Commandanten und Stabs - Officiere zu hatten, damit die beschädigten Stücke immer gleich reparirt werden; so wie auch das muthwillige Hauen auf Holz, oder Eisen, oder and; auf den Fechtschulen das Zusammenhauen mit der Schnei- be des Säbels verborhen ist. Die Seitengewehre sollten auch niemahls mit corro« streu, oder sonst dem Eisen schädlichen Materien geputzt D Schonung der Monturs-Sorten bey den Truppen. Wann bieTr-r- gimg der tuchenen Cavallerie liebet« zieh - und resp. Beithoscn Statt sinder. Wie die Eon« ferv.'tion der Gei« tenaewshre zu ge« sche.en har.