Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

i54 II. Hauptst ü ck. Der Beamte von der Material-Anweisung ersteht nun aus dem Visttir - Rapport die Anzahl, Gattung und Eigenschaft der abgegebenen Sorten , trägt es in das Empfangs - Anweisungs - Protocoll ein, und adjusiirt so­wohl Quittung als Gegenschein nach demVisitir-Rapport. Bey Adjustirung der Documeiue ist die größte Deut­lichkeit nothwendig, und kann diese Deutlichkeit nicht bey- jeder Post hinlänglich angemerkt und ersichtlich gemache werden , in welcher Eigenschaft die Sorten abgegeben wurden, so ist es nothwendig, daß am Ende des Doku­ments, oder auf der rückwärtigen Seite die ganze Abgabe nach allem recapitulirt werde. Nach gleichlautend rectiffcirten Gegenschein und Quittung wird sodann letztere von dein hierzu bestimm­ten Mithafter, oder Eommandanten unterfertigt, und so­dann dem Officier, welcher die Abgabe besorgte, überge­ben. Es ergeben sich aber auch oftmahls Fälle, daß die Regimenter ausdrücklich eine bestimmte Anzahl neuer, oder altbrauchbarer Sorten abliefern müssen. 5- 448. Bey Abgabe beriet; Sorten wird eben so vorgegan- gen, wie schon früher gesagt worden ist , mit dem Unrer- schiede, daß, wenn ein Regiment Sorten in altbrauchba­rem Zustande abliesern soll, selbe aber bey der Visitirung nicht altbrauchbar anerkannt werden, das Regiment die Reparations» und Herstellungskosten bezahlen muß, ttt die­sem Falle wird gleich bey der Visitirung in Beyseyn des Feldkriegs - Eommissärs , und deschw Herstellung überneh­menden Individuums ein Aufsatz verfaßt, in welchem die beschädigten Sorten, so wie auch das zu ihrer Herstellung erforderliche nebst Beköstigung für deren Herstellung, auf» geführt, und sodann der Herstellungsbetrag in den Visitir- Rapport eingetragen wird. Läßt sich das Regiment herbey-, die Herstellungskosten zu tragen, so werden dann die ab­gegebenen Sorten dem Regiment entweder neu, oder alt- brauchbar abquittirt, und der Geldbetrag dafür dem be­ftütgang, wenn 5tegtmentet eine beitimmfre neuer ober olt* btaucb&acec öok. J en abüefeui rauf. ta-

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