Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

treffenden Individuum von der MonturS - Commission ein- gehändiget, nachdem selber vorher eingehohlet, oder gleich erlegt worden ist. §• 449* Die bey den Monturs - Commissionen sich ergebenden ManipulationS - Abfälle und alte unbrauchbare Sorten sind im Wege der Licitation mittelst Eoutracren hindann zu ge­ben. Der Contract kann auf i und 2, höchstens ans 3 Jahre errichtet werden, und ist mit der gehörigen Caution versehen unter Zulegung des Licstations - Protocolls zur Ratifikation einzusenden. §. 45-** Wenn sich Monturs-Commissionen gegenseitig Ma­terialien und Sorten zuspediren, so dürfen selbe nicht geringhaltig seyn, und jene Partey, die sich hierin et­was zu Schulden kommen läßt, wird mit dem Ersatz der aufgelaustnen Frachtkosten bestraft werden. Die Versendung der Monturs - und Rüstungs-Sor­ten geschieht entweder in Fässern oder Ballen. Zur Ver­packung letzter Art ist sich der Leinwand und Rohrderken , oder wo es thuulich ist, der haaruen Bauern-Sacke zu be­dienen. Lieber den Bestand der Colli und des Gewichtes ist immer sogleich die Anzeige zu erstatten, damit die nöthigcu Vorbereitungen zur Ladung, und zur Beystclluug der Wä­gen getroffen werden können. §. 45i. Dem die abtheiligen Transporte übernehmenden Offi- cier des Fuhrwesen-Corps, muß die gehörige Sorgfalt für die Erhaltung der übernommene'Artikeln anempfohlen, und derselbe insbesondere auf die Ereignisse aufmerksam ge- macht werden, durch welche ein ober der andere Artikel leicht Schaden leiden, oder gar zu Grunde gehen könnte, wo­für der Officier verantwortlich bleibt. Um jedem Anstande wegen eines Abganges, oder Schadens im Voraus zu begegnen, hat auch dieser Offi­V.d. Pflichten d.Stabs-Off. bey d.Mont.Oek.Commiss. 153 1 £23ie sich hin- sichtlich der bey Mvnturs - (Som- Missionen sich er­gebenden Mani­pu [otion$«?(6fiitle und der alten un­brauchbaren Sor­ten zu benehmeg ist. Was zu beob­achten , wenn sich Monturs * Eom- mtfftoneR aegen- seitigMatermlien oder Sorten zu­spediren, und wie die AZers- nduna d. MonturS. undrstu­stungs-Sorten zu geschehen hat. Obliegenheit ci­nég b. abtheiligen Transporte über­nehmenden Osii- cieri des Fuhrwe­sens-Corps.

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