Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

V.d. Pflichten d.Stabs-Off.bey denMont.Oek.Commiss. i53 Verhalten bee Dfftetere von Re­gimentem beyAH- füyrung der Mvn- turS-Sorten, und Leodachlnng. fűt den dieses Maga­zin respinrendea Mittzafrer. §. 446. Wenn ein Officier vom Regiment zur Abfuhr mit Monrurö« Sorten bey der Commission einrrifft, so hak sich derselbe bey dem Commandanten zu melden, und seine Documente dem Feldkriegs - Commissar zu übergeben, die­ser revrdirt und vifctvt dieselben, und übergibt sie wieder dem fassenden Officier, welcher dieselben dem Officier des Departements einhändigst, weil der Officier dieses Depar­tements alle von Regimentern abzugebende MonturS-Sor« ten zu übernehmen hat. Sind sodann die abzugebcnden Sorten abgeladen, oder ausgepackt, so muß der Officier des Departements hiervon sowohl den dieses Magazin re- (picimben Mithafter, als auch den Feldkriegs-Commissäe verständigen, und die betreffenden Meister zum visitiren rufen lassen. Inzwischen trägt der übernehmende Officier vermag den Abgabs-Entwürfen alle jene Sorten nebst ih­rer Anzahl in den Visitir - Rapport, und zwar in die Ru- brike: vermög Abgabs -Entwurf si n d a b zu - führen, ein. Wenn sodann der Feldkriegs-Commissär, und der Mit­hafter zugegen sind, wird die Visttirung vorgenommen, jeder Meister visitirt die in seine Professton einschlagenden Monturs-Sorten, und separirt die neuen, altbrauchba­ren, zu reparirenden, und unbrauchbaren von einander. § . 447­Nach beendigter Visitation werden dann die abgege­benen Sorten nach ihrer Eigenschaft abgezählt, und in den Visitir-Rapport eingetragen; fin bet sich mehr oder weniger, so wird es in selben angemerkt. Nach dieser Abzählung wird der Visttir - Rapport von dem Uebergeber so wie von dem Uebernehmer, dann von dem Feldkriegs- Commiffär, dem respicirenden Mithafter, und allen bet) der Vlsltirung gegenwärtigen Meistern unterschrieben, und durch den Uebergeber der Material-Anweisung fommt den Abgabs« Dokumenten abgegeben. SBa» «4* geen- bigtet Söifttation biefec abgegebe­nen ©orten juge- fgje&en pftt.

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