Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
i4o II. Hauptstü ck. WiedieMLnipu- lationí »Dfftciete ihrerVestimnrung vollkommen ent» sprechen können. Welche Kennt, niß bei Manipu- lation». Dfficieti vorauSzusexen ist, um seine unter- habenden Jndivi- tuen prüfen u. be- urttzeilen zu kön- nen. men erlaubt werden, ausser dieser würde ut dringenden Fällen von Seite des Commando besonders bewillrget. ft. 422. Damit nun die Manipulations-Officiere ihrer Bestimmung vollkommen entsprechen können, müssen sie allen Fleiß und Mühe anwenden, um ihre durch die bestehenden Instructionen ihnen vorgezeichneten Obliegenheiten genau und vollständig kennen zu lernen, und um sich alle jene Kenntnisse, Scharfsicht und Geschicklichkeit in der Monturs-Manipulation eigen zu machen, wodurch sie in den Stand gesetzt werden, durch sachkündige gegründete Beur- theilung nicht nur zu entscheiden, in wie weit die gute Wirthschaft und Ersparung in jeder Manipulation beym Zuschnitt befördert werde, sondern auch die Ober - und Untermeister zu übersehen, und nach den sich gesammelten Kenntnissen ermessen zu können, in wie fern jeder dieser Meister bis auf den letzten beym Zuschnitt angestellten Gesellen, oder sonstiges Individuum sich mit mehr oder weniger Treue, Verlässigkeit oder Geschicklichkeit zum Besten des Dienstes einer wirthfchaftiichen spekulativen Ge- bahrung befleiße. §. 423. Diese eigene Kenntniß deS Geschäftes setzt den Ma- nipulations-Officier in den Stand, seine unterhabenden Individuen in Absicht auf ihre Geschicklichkeit und Verwendung selbst zu prüfen und zu beurtheilen, jedem nach seinen Fähigkeiten sein Geschäft und seine Obliegenheit selbst zu bestimmen; er kann dem Commando die Eigenschaften oder Fehler des einen oder des andern mit Pracision an- geben, nachdem er niemahls unterlassen darf, dem Com, mando alle Vorfallenheiten, Gebrechen oder Fehler einzelner Individuen jedesmahl aus der Stelle zu melden. E ine Einrichtung von der Art , wie die Monturs- Manipulationen sind, wird nach und nach zur Gewohnheit, und die dazu gewidmeten Individuen erlauben sich nur dann Abweichungen von den bestehenden Vorschriften,