Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

V.d.Pflichten derStabs^Off.bey d.Mont.Oek.Commiss. 141 wenn ihre Aufmerksamkeit nicht immer in einer gewissen Spannung erhalten wird. §. 424. Um dieses zu erreichen, muß einer der Mithafter ei- gends dazu bestimmt werden, über das so wichtige Man!» pulan'ons - Geschäft die Oberaufsicht zu fuhren, bey dem man vollständige und genaue Materials, und Manipula- tions - Kenntniße voraueseht. D ieser muß es sich zum eigenen Geschäfte machen, die Manipulationen beständig unter Augen zu halten, sie in dien ihren Verrichtungen ununterbrochen zu beobach­ten, die dabey angesiellten Officiere öfters auf die In­struction zurück zu führen, und die Ober- und Untermei» ster an ihre Pflichten zu erinnern. Keine Handlung ein oder der andern Manipulation darf dem Scharfblick dieses Mithafters entgehen, er hat seine Aufmerksamkeit auf alle Gegenstände auszudehnen, und nicht nur auf die regel­mäßige und wirlhschaftliche Verschneidung aller Arten von Materialien, sondern auch auf die gute , starke und reine Verfertigung der Sorten zu sehen, er hat das Betragen, und überhaupt das Thun und Lassen der -Professionisten, und vorzüglich der Zuschneider und Zuschneiderinnen un­ausgesetzt genau zu beobachten, und durch seine Aufmerk­samkeit mitzuwirken, daß Unterschleife und Veruntreuun­gen möglichst Hindangehalten werden. Jede Monrurs - Commission hat an diesem Mithafter das Individuum, an welches sie sich bey Wahrnehmung eines oder des anderii DefecteS in der Manipulation hal­ten kann, und diese Responsabilitat wird jeden zur Ober­aufsicht über die Manipulationen gewählt werdenden Mit­hafter schon von selbst dazu bestimmen, daß er keine Mühe spart, um dem Zweck seiner Widmung ganz zu ent­sprechen. §.425. Keinem Kommandanten einer MonturS-Commission kann eS entgehen, daß sowohl seine, als die Sicherheit Beobachtungen des Mithafters, welcher die Ober­aufsicht über da- Manipulation» - Geschäft führt. DieE'nreichurrz der Manipulat. - u. Departements-

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