Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
V.d. Pflichten d.StabZ-Off. Bel) d. Mont.Oek.Commiss. 133 rung kann aber nur dann als reell betrachtet werden, wenn alle geschnitten werdende Sorten ihre vollkommenen Massen haben, und nach der vorgeschriebenen Klassen - Eiu- theilung geschnitten sind. Es ist daher die erste und wichtigste Obliegenheit dev Manipulations-Offikiere, Ober- und Utttermeister, daß sie a . jedem Zuschneider, sobald er einiges Materiale zur Verschneidung empfängt, die Anzahl oder Proportionen bestimmen, in welcher er die Sorten von jeder Klasse und Gattung zu schneiden hat, wozu ihnen die bestehenden allgemein bekannten Vorschriften, der vorhandene Vorrath, der immer in seinen Klassen und Gattungen complerirk seyn muß, und wegen dessen Eruirung die Manipulationen sich immer mit den betreffenden fertigen Sorten - Departements einzuvernehmen haben, dann der Schlag von Menschen, der in den — der Commission zugetheilten Truppen besteht, den richtigsten Maßskab gibt; daß sie b. streng und unabweichlich darauf halten, daß diese Klassen «Eintheilung, die sie den Zuschneidern vor-^ zeichnen, auf das genaueste beobachtet werde; daß sie 6. selbst unermüdet darauf sehen, daß die Patronen regelmäßig und auf das wirthschaftlichste angelegt, und die Sorten darnach mit Aufmerksamkeit, ächtev Professions-Kunde, und mir Spekulation geschnitten werden. §. 414. Es ist aus der Erfahrung bekannt, daß auch bey pünktlicher Zuhaltung der Klassen - Etnrheilung, ohne ein Monturs-Stück im mindesten zu verkürzen, eine Material- Ersparung erreicht werden kann, wenn die Manipulations- Officiere in ihrer Geschäfts-Verwaltung unverändert sind, wenn die Handlungen der Ober- und Untermeister, und sonstigen Zuschneider nicht von Eigennutz geleitet werden, sondern, wenn sie ihren aufhabenden Pflichten getreu, ihre Kenntnisse, Spekulation, und ihre ganze Aufmerk. W uf welche Wtt bie ájcfKeeictWít-* fpftrungbefötberfc werben fcmn.