Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
122 II. Hauptstück. Welche Elnga- Le über die fertig eingegnngenen u. visitirten Sorten -u verfassen ist. WaS gu gefche- hen hat, wenn geringhaltige. oder imbrauchbareSor- ten zurAermani- Pulirung abgegeben werden. WaS zu bemerken ist, wenn Negimenter einen Speit ihrer Montur in Materiale abfassen. ■ so muß derjenige, der diese Sorten visitirt hat, solche auf seine Kosten gut Herstellen. §- 3gi. Ueber alle in jeder Woche fertig eingegangenen und visitirten Sorten muß dem Commando ein Visi'tir-Rapport unterlegt werden. Alle sogestaltig visitirten Sorten werden sodann an diebetreffenden Magazine abgegeben, ein Gegenzettel, worauf die abgegebenen Sorten enthalten sind, mitgeschickt, und in die Strazza eingetragen ; überhaupt muß alles, was empfangen und abgegeben wird, m selbe eingetragen werden. Aus dieser Strazza wird sodann der tägliche Rapport gemacht, und sollte auch in einem Tage weder etwas empfangen, noch abgegeben worden seyn, so muß dennoch ein leerer Rapport abgegeben werden. §- 392. W enn geringhaltige oder unbrauchbare Sorten zur Vermanipulirung an die Manipulation abgegeben werden, so müssen dieselben in Gegenwart des Mithafters abgewogen, und in die Protokolle eingetragen werden. Sind sodann diese Sorten zergliedert, und die dabey noch brauchbaren Stücke zerschnitten, so werden die aus diesen unbrauchbaren , oder geringhältigen Sorten erzeugten Be- standtheile nebst den sich hierbei) ergebenen zu nichts mehr anwendbaren Abfälle wieder abgemessen, und so entsteht dann wieder eine Controlle, ob nichts hiervon entwendet worden ist; ganz genau kann es niemahls übereinstimmen, weil durch das Vertrennen und Verschneiden immer einiger Unrath abfällt, welcher ganz verloren geht, es ist genug, nur eine beyläufige Ueberzeugung zu erhalten^ §- 393. Da den Regimentern bewilliget ist, einen Theil ihrer Montur in Materiale ab fassen zu dürfen, so ist bey den Fassungen noch folgendes zu bemerken: Wenn ein Regiment Monturs-Sorten in Materiale zu erhalten wünscht, so muß dasselbe dennoch die Sorten als fertig erhalten