Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

122 II. Hauptstück. Welche Elnga- Le über die fertig eingegnngenen u. visitirten Sorten -u verfassen ist. WaS gu gefche- hen hat, wenn ge­ringhaltige. oder imbrauchbareSor- ten zurAermani- Pulirung abgege­ben werden. WaS zu be­merken ist, wenn Negimenter einen Speit ihrer Mon­tur in Materiale abfassen. ■ so muß derjenige, der diese Sorten visitirt hat, solche auf seine Kosten gut Herstellen. §- 3gi. Ueber alle in jeder Woche fertig eingegangenen und visitirten Sorten muß dem Commando ein Visi'tir-Rapport unterlegt werden. Alle sogestaltig visitirten Sorten wer­den sodann an diebetreffenden Magazine abgegeben, ein Gegenzettel, worauf die abgegebenen Sorten enthalten sind, mitgeschickt, und in die Strazza eingetragen ; über­haupt muß alles, was empfangen und abgegeben wird, m selbe eingetragen werden. Aus dieser Strazza wird so­dann der tägliche Rapport gemacht, und sollte auch in einem Tage weder etwas empfangen, noch abgegeben wor­den seyn, so muß dennoch ein leerer Rapport abgegeben werden. §- 392. W enn geringhaltige oder unbrauchbare Sorten zur Vermanipulirung an die Manipulation abgegeben werden, so müssen dieselben in Gegenwart des Mithafters abgewo­gen, und in die Protokolle eingetragen werden. Sind sodann diese Sorten zergliedert, und die dabey noch brauch­baren Stücke zerschnitten, so werden die aus diesen un­brauchbaren , oder geringhältigen Sorten erzeugten Be- standtheile nebst den sich hierbei) ergebenen zu nichts mehr anwendbaren Abfälle wieder abgemessen, und so entsteht dann wieder eine Controlle, ob nichts hiervon entwendet worden ist; ganz genau kann es niemahls übereinstimmen, weil durch das Vertrennen und Verschneiden immer einiger Unrath abfällt, welcher ganz verloren geht, es ist genug, nur eine beyläufige Ueberzeugung zu erhalten^ §- 393. Da den Regimentern bewilliget ist, einen Theil ih­rer Montur in Materiale ab fassen zu dürfen, so ist bey den Fassungen noch folgendes zu bemerken: Wenn ein Re­giment Monturs-Sorten in Materiale zu erhalten wünscht, so muß dasselbe dennoch die Sorten als fertig erhalten

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