Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

US II. Hauptftü ck. fdmittetmt Sor. ten fernerS zu be- obachtea ifi. Welche Bücher der Rechnungrbe- amte zu fuhren hat. Beobachtungen eitles Ossicrers, hinsichtlich berZu- fchneider. alle Jahre geändert werden, dann mit dem KlassemStäm- pel, dem Nummer des Zuschneiders, und wenn die Sor­ten erzeugt werden, auch mit dem Nummer des Erzeu­gers, und Visitirenden versehen seyn. Wenn nun die zu- geschnittenen Sorten, rücksichtlich ihrer Anzahl und or­dentlichen Zuschneidung untersucht, und richtig befunden worden sind, so werden dieselben bis zur Verausgabung an die erzeugenden Parteyen einstweilen in die Vorratbs- Kammer aufbewahrt, die übrigen Sorten von dem Offi- cier in sein Verschneidungsbuch eingetragen , und dem Zuschneider das Zuschnittbüchel übergeben, mit welchem er sich zur Abrechnung zu dem Rechnungsbeamten begibt. §. 385. Der Rechnungsbeamte hat 5 Verschneidungsbücher, nämlich über die größten, über die Egalisirungs- unb 6/4tel breiten Tücher, über Hallina und Zeuge, und über Lein­wand und Zwilch zu führen. Hat nun ein Zuschneider sein empfangenes Materiale verschnitten, und seine zugeschnittene Sorten an den Offi­cier abgegeben, so werden von dem Beamten alle von den Zuschneidern verschnittenen Stücke Tuch, Leinwand, Zwilch und sonsten, welche er vermag fernem Zuschnittbüchel von dem Officier erhalten hat, specifisch eingetragen, diese Stücke nach ihrem Ellenmaße zusammen summirt, der Rest abgeschlagen, die wirkliche Verwendung in die betreffende Rubrik eingesetzt, und die erzeugten Sorten nach Klassen und Gattungen specifisch, sodann in die betreffende Rubrik die ganze Summe gesetzt, nach dem Dividenten berechnet, und so Ersparung oder Einschnitt entworfen. §. 386. Der Officier darf keinem Zuschneider ein weiteres Materiale zum Verschneiden erfolgen, bis er nicht seinen vorherigen Schnitt gänzlich berichtiget, und mit dem Rech­nungsbeamten abgerechnet hat. Z eiget sich, daß ein Zuschneider mehr Materiale ver­wendet hat, als nach dem Dividenten hierzu entworfen,

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