Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

mithin ein Einschnitt entstanden ist, so hat der Beamte dieses gleich dem Officier anzuzeigen, damit es untersucht, und der Betreffende zur Verantwortung, oder Bezahlung verhalten wird; ereignet sich aber bey einem Zuschneider dieser Fall öfters, so muß er vom Schnitt ganz entfernt werden. Die ordentliche Führung der Verschneidungs-Bücher ist die Grundlage der ganzen Manipulation, und es kann kein ordentlicher Manipulations-Ertracr verfaßt werden, wenn diese nicht ordentlich und verläßig geführt werden. Mit Ende eines jeden Monaths werden diese Verschnei- dungs - Protokolle abgeschlossen, eS werden nämlich die in diesem Monath verschnittenen Materialien, und die hier­aus erzeugten Sorten zusammen summirt, der im vorigen Monath verbliebene Rest, oder die Girirung hinzugeschla­gen, und sodann die in diesem Monath laut Manipula» tions - Ertract erzeugten Sorten, und das hierzu verwen­dete Materiale abgezogen, was sodann Rest verbleibt, muß sowohl mit dem Verschneidungs - Protokolle des Offi- ciers, als mit dem Inventarium stimmen. §- 387­B ey jedem monath sich en Abschluß wird ein Inventa- rium verfaßt, in demselben muß ausgewiesen werden, wo sich die vermög Verschneidungs - Protocoll in Rest verblie­benen Sorten befinden. Unverschnittenes Materiale darf sich bey der Inven­tur keines vorsinden, ist mehr gefaßt worden, als bis zum Abschlußtage verschnitten werden konnte, so muß selbes wieder an die betreffenden Magazine abgegeben werden, lieber die mit Ende eines jeden Monaths vermög Ver- schneidungs - Protocoll und Inventarium in Rest verblie­benen Sorten muß ein Girirungs-Ausweis verfaßt werden. Zn diesem Ausweise werden die in Rest verbliebenen Sorten angesetzt, und die hierzu nach dem Dividenten er­forderlichen Materialien und Bestandtheile entworfen, uni> zusammen summirt , diese Summe 'gibt sodann den ver­V.d.Psiichten d.Stabs-Oss.bey dettMottt.Oek.Commiss. iig Was beyiebem monarhlichen Ab­schluß noch zu ver—- faßen kommt.

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