Petánovics Katalin: A Festeticsek balatonkeresztúri uradalmának kontraktusai 1772-1793 - Zalai Gyűjtemény 17. (Zalaegerszeg, 1981)
13. Deutscher Auszug — Német kivonat
stellte allerdings eine starke Beschränkung der Ausfuhr dar, weil diese vom Wirtschaftsleben Österreichs abhing. Trotz dieser Schwierigkeiten wies die ungarische Landwirtschaft von Beginn des 18. Jahrhunderts ab ein« kontinuierlich steigende Tendenz auf und wurde zur zweiten H'álfte des Jahrhunderts hin so kompliziert, daß ein zentrales Leitungsystem erforderlich wurde, um die Wirtschaft als Ganzes nach einheitlichen Prinzipien zu lenken. Die Grundbesitzverwaltung versah drie Hauptfunktionen und zwar Wirtschafts-, Verwaltungs- und Rechtsfunktionen. Aufsicht wurde ausgeübt über die Erhaltungs-, Bau- und Beschaffungsaufgaben des landwirtschaftlichen Betriebes, die Pachtangelegenheiten des herrschaftlichen Besitzes und die Absatzmöglichkeiten für verschiedene Produkte wurden geregelt. Vor allem aber wurden der Behandlung der Finanzangelegenheiten, der Kontrolle von Einnahmen und Ausgaben große Aufmerksamkeit geschenkt. Von den an der Spitze einzelner Herrschaftsgüter stehenden Verwaltern wurde vierteljährlich eine Rechenschaftslegung gefordert. Die Wirtschaftsleitung erfolgte also auf der Grundlage zentraler Prinzipien, die Leistung hing allerdings vom Fleiß und der Eignung der Verwalter der einzelnen Güter ab. Der Festetics-Besitz erstreckte sich über mehrere Komitate unu hatte als zentralen Sitz stets Keszthely. Balatonkeresztur im Komitat Somogy war eines von 9 Gütern des Allodiums. Die im Quellenwerk aufgeführten 337 Verträge wurden in der Zeit von 1772—1793 unter den Grafen Pál und György Festetics abgeschlossen. Die im Laufe von 21 Jahren abgeschlossenen Vertrage stellen geradezu einen Querschnitt durch einen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts aufstrebenden Großgrundbesitz dar, der unter Nutzung der Möglichkeiten der Gegenwart mit Blick auf die Zukunft klug geleitet wurde. Die Verträge weisen inhaltlich eine große Vielfalt auf, 37 Arten erstrecken sich von der Fischerei bis zu Erdarbeitern, und darunter ist ein Erntevertrag aus dem Jahre 1786 zu erwähnen, der nach unseren gegenwartigen Kenntnissen der älteste seiner Art ist. Aus den Vertragstexten ist das Bemühen der Verwaltung zu spüren, jede Konjunkturmöglichkeit (Pottaschesieden, Gallapfelsammeln, Nachfrage nach Wolle) auszunutzen, wobei gleichzeitig auf das Gleichgewicht des Waldbestandes geachtet und Voraussetzungen für die Haltung westeuropäischer Tierrassen (Schweizer Kühe, Schafe) feschaffen wurden. Die Vertrage von Balatonkeresztur können in drei Gruppen eingeteilt werden: a. Eine ständige Einkommensquelle stellten die sog. Nutzungsrechte (Mühle, Metzgerei, Gasthof, Schnapsbrennerei usw.) sowie Einnahmen aus dem Vermieten von Wohnhäusern dar.