Vízügyi Közlemények, 1994 (76. évfolyam)

3. füzet - Hatfaludy B.: Múltunk, jelenünk gondjai és jövőnk feladatai a települések vízi közmű ellátásában

Múltunk, jelenünk gondjai és jövőnk feladatai a települések vízi köz;nlí ellátásában 275 chende Entwicklung für die Befriedigung der tatsächlichen Anforderungen nicht ausreichte, wobei auch die Proportionen innerhalb der Branche Wasserwirtschaft verzerrt wurden, was das Öffnen der Schere der öffentlichen Werke noch weiter beschleunigte. Ab 1968 wurde auch das wirtschaftliche Regelungssystem der Dienstleistungen auf eine neue Basis gesetzt (zentrale Preisbehörde, lineares Preissytem mit einem Faktor, Preiskategorien, behörd­lich festgelegter Maximalpreis, Preisausgleich, usw.). Im Laufe der Jahre wurde, um die von der Be­völkerung zu zahlenden Preise auf dem gleichen Niveau zu erhalten, der Zuschuß aus dem sta­atlichen Budget allmählich erhöht, so daß er bis 1989 die Summe von 10 Mrd Forint pro Jahr erreichte. Das Gesetz LXV/1990 bezeichnet die Gemeindeverwaltungen als die Verantwortlichen für die Wasserversorgung der Bevölkerung. Ene prinzipielle Aufteilung der Aufgaben zwischen Gemein­deverwaltungen und Staat ist im Hinblick auf die Wasser- und Abwasserwerke jedoch nicht zustan­degekommen. Im Zusammenhang mit der Ubergabe des Vermögens kam es auch zur Erosion der früher ent­standenen Ordnung der Dienstleistungen. Diese Verzettelung hat nur die regionalen Wasserwerkun­ternehmen verschint, welche das auch weiterhin als staatliches Eigentum verbleibende Vermögen betätigen, und die während 1993 zu Aktiengesellschaften umgestaltet wurden. Die Reform des Ta­rifsystems wird dabei fortgesetzt: Zwischen 1990 und 1992 wird der jährliche Zuschuß aus dem Staatsbudget rasch verringert und verbleibt ab 1993 auf dem Niveau von 1992 (1,5 Mrd Forint), Ab 1994 werden die Preise der Dienstleistungen der von den Gemeindeverwaltungen betriebe­nen Wasser- und Abwasserwerke von den Gemeindeverwaltungen bestimmt. Auch nach 1992 wirkt sich der Mangel einer Abgrenzung zwischen den Aufgaben des Staates und der Gemeinden störend auf die bereits begonnenen Investitionen aus. (Es wäre wünschenswert, wenn der Ausbau und der Betrieb der Anlagen für die Befriedigung von Wasseransprüchen die Auf­gabe der Interessenten wäre.) Die Frage der Privatisierung der öffentlichen Wasserswerken wird noch diskutiert. (Es handelt sich nicht um die Privatisierung der Unternehmen für öffentlichen Wasserwerke!). Die Befürworter der Privatisierung neigen dazu, zu vergessen, daß das Privatisierungskapital sich nur im Falle eines erwartbaren Gewinns meldet: auch in England wurde die Privatisierung erst durchgeführt, nachdem durch eine etwa 60%ige Erhöhung der Preise ein ordentlicher Gewinn der Dienstleistung gesichert werden konnte. Laut einer 1990 durch die IWSA durchgeführter repräsentativen Aufnahme sind in Ungarn he­utzutage die Preise der Wasser- und Abwasserwerke niedriger, als die internationalen Durchschnitts­werte, wobei sie jedoch einen weit höheren Teil der Ausgaben der ungarischen Familien bilden, als es bei der westeuropäischen Familien der Fall is. Demzufolge kann der Beitrag des zentralen Bud­gets zur Versorgung der Bevölkerung nur allmählich abgebaut werden. In der Zukunft werden verschiedene, seit 1968 gültigen Charakteristika aufgehoben werden, wie z.B. - die organisatorische Homogenität, - die einheitliche Regelung der wirtschaftlichen Tätigkeit der betreffenden Organisationen, - das einheitliche Tarifsystem der Dienstleistungen, usw. Im Gegensatz zur Praxis der vergangenen 40 Jahre werden die Entscheidungen der Gemeinde­verwaltungen eindeutig ausschlaggehend sein. Im Rahmen deren ist es wünschenswert, verschiede Anregungen zur Beeinflussung des Verhaltens der Wasserverbraucher einzuführen, welche auch auf die Modernisierung der Betriebsorganisation erstreckt werden sollten. * * *

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