Vízügyi Közlemények, 1992 (74. évfolyam)

1. füzet - Fejér László-Koltay József: Gróf Széchenyi Istvánra emlékezve: A vízgazdálkodási társulatok múltja és jelene (I. rész)

28 Fejér L. és Kolt ay J. Experiences in the following years had shown, however, that the earlier advantages of the association movement in securing the financial means of the works and in carrying out the works on the basis of economic interests, can not be maintained without the existence of the associati­ons. The reorganization of the associations, under altered conditions of ownership, has started in 1957. * * * Dem Grafen István Széchenyi zum Gedenken: Vergangenheit und Gegenwart der Wasserwirtschaftsverbände (Teil I) von Dipl.-Ing. László FEJÉR und Dr.-Ing. József KOLTAY Zwecks Durchführung der lokalen Aufgaben der Gewässerregulierung und Entwässerung haben die von diesen Arbeiten einen wirtschaftlichen Nutzen erhoffenden Gutbesitzer, Dörfer und Städte am Anfang des XIX. Jahrhunderts die ersten Wasserverbände gegründet. Die Entwicklung des Verbandswesens hat es ermöglicht, daß mit der nach einheitlichen Gesichtspunkten erfolgenden Regulierung der großen Flüsse Ungarns - mit finanzieller Hilfe der am Ausbau der Wasserstraßen interessierten königlichen Kammer - begonnen werden konnte. Bei der Erkenntnis und Harmonisierung der einmal voneinander abweichenden, andersmal zusammentreffenden individuellen und staatlichen Interessen spielte der hervorragende Re­formpolitiker, Graf István Széchenyi eine besonders bedeutende Rolle. Die durch ihn angeregte und über ein halbes Jahrhundert andauernde Theiß-Regulierung war die bedeutendste Natu­rumbildung Ungarns im XIX. Jahrhundert. Die organisatorischen Anknüpfungspunkte zwischen Wasserwirtschaft und Verbänden im XIX. Jh. werden in Bild 4, die Entwicklung der Anzahl der Entwässerungs- und Polderwasser­regulierungs-Verbände sowie der interessierten Gebietsfläche wird in Bild 5 gezeigt. Eine wirtschaftliche Eigentümlichkeit der ungarischen Arbeiten für Flußregulierung und Hochwasserschutz war, daß sie nicht von einer kapitalstarken Landwirtschaft im Interesse ihrer Produktionsintensivierung durchgeführt wurde, sondern man gerade von diesen Arbeiten Anre­gung und Stärkung für einheimsiche landwirtschaftliche Kapitalakkumulation erwartete. In den letzten Jahrzehnten der Arbeiten für Hochwasserschutz mußte immer mehr Auf­merksamheit der Polderwasserregulierung und der Bewässerungswirtschaft gewidmet werden. Dies bewirkte Veränderungen auch in den grundlegenden Aufgaben der Verbände. Eine her­vorragende Leistung der notendigen rechtlichen Regelung war das 1885 verabschiedete Wasser­gesetz, dessen zahlreiche Grundprinzipien bis heute gültig sind. Das Interessentengebiet der Wasserverbände in den 1910er Jahren ist in Bild б zu sehen. Ein allmählich zunehmender Teil der technischen und wirtschaftlichen Tätigkeiten der Wasserverbände wurde staatlich kontrolliert, doch wurden sie erst 1948, im Rahmen der gewalt­samen Einführung der sog. sozialistischen Planwirtschaft, verstaatlicht. Die Erfahrungen der darauffolgenden Jahre haben jedoch bewiesen, daß bei der Durch­führung wasserwirtschaftlicher Vorhaben die bereits von früher her bekannten Vorteile der Ver­bände bei der Anschaffung der finanziellen Mittel und bei der Durchführung der Arbeiten auf Interessenten-Basis nicht dauernd entbehrt werden können. Auf Grund der inzwischen geänder­ten Besitzverhältnisse wurde 1957 mit der Neuorganisierung der Wasserverbände begonnen. * * *

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