Vízügyi Közlemények, 1956 (38. évfolyam)
2. füzet - VII. Kisebb közlemények
(25) MASSGEBENDE VORAUSSETZUNGEN UND WIRTSCHAFTLICHKEIT DER ERRICHTUNG VON KLEINWASSERWERKEN von L. Bélteky (Abbildungen und Tafel auf S. 179—196 des ungarischen Textes) 628.18 (439.1) Auf der ungarischen Tiefebene geschah die Wasserversorgung der Dörfer bisher im allgemeinen durch öffentliche Flach- bzw. Tiefbrunnen. Aus diesen decken die Bewohner der Umgebung ihren häuslichen Bedarf, indem sie das Wasser in Kannen wegschaffen. In zahlreichen Gemeinden des Flachlandes haben die in Brunnenverbänden zusammengeschlossenen Konsumenten, sich jeweils auf einen überlaufenden artesischen Brunnen grösserer Ergiebigkeit stützend, Wasserleitungen geschaffen, welche das Wasser unter Ausnutzung seines natürlichen Druckes zu einem oder zwei gemeinsamen Auslaufhänen sowie zu den in der Nähe liegenden Höfen leiteten. In Gemeinden, wo die geologischen Voraussetzungen für einen positiven (überlaufenden) artesischen Brunnen nicht gegeben waren, konnte man die Trinkwasserversorgung nur mit der Vermehrung der Brunnen verbessern. Wegen der geringen Ergiebigkeit der negativen (nicht überlaufenden) artesischen Brunnen konnte man an die Errichtung von Wasserleitungen nicht denken, ausserdem fehlte in der Mehrzahl der Gemeinden auch der zum Antrieb der Pumpen erforderliche elektrische Strom. Die in den letzten Jahren beim Bau von Tiefbrunnen angewendete zweckentsprechende Verrohrung und die eingesetzte Qualitätsarbeit ermöglicht die Herstellung von artesischen Brunnen solcher Ergiebigkeit, dass ein oder zwei derselben zur Deckung des Wasserbedarfes ganzer Gemeinden ausreichen. An Stelle der verstreuten öffentlichen Einzelbrunnen sind die aus ein oder zwei Brunnen sich versorgenden Kleinwasserwerke berufen, die Wasserversorgung der Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohner zu lösen. In diese Gruppe gehören 92% der ungarischen Gemeinden, in denwelchen etwa 43% der Bevölkerung des Landes wohnen. Als Kennzeichen der Kleinwasserwerke gilt einerseits der Umstand, dass der Netzdruck nicht durch den natürlichen hydrostatischen Druck des artesischen Brunnens bestimmt wird, sondern durch Einschalten einer maschinell betriebenen Pumpe, eines Wasserturmes oder eines Hydrophors ein Druck von mehr als 1 at (1—4 at) gesichert wird. Andererseits erfolgt die Errichtung des Kleinwasserwerkes ohne dem gleichzeitigen Bau eines Kanalisationsnetzes. Die Bewohner nehmen das Wasser aus öffentlichen, mit Ejektoren versehenen Strassenbrunnen, das überlaufende Wasser wird durch die offenen Strassenrinnen abgeleitet. Natürlich können auch einzelne Hauswasserleitungen an das Netz des Kleinwasserwerkes angeschlossen werden. Mit Kleinwasserwerken können sämtliche Fehler der gegenwärtig auf dem Lande vorhandenen Wasserversorgung behoben werden, ihr Vorteil ist noch, dass sie später jederzeit zu öffentlichen Wasserleitungen ausgebaut werden können. Im zweiten Fünf jahresplan ist ein grösserer Betrag für den Bau von Kleinwasserwerken vorgesehen. Deshalb muss man sich unbedingt mit der Frage befassen, wo man deren Bau in Angriff nehmen soll. Für neue Siedlungen, wo keine öffentlichen Brunnen vorhanden sind, ist die Wirtschaftlichkeit der Anlage von Kleinwasserwerken einfach nachweisbar, dies ist aber nicht unbedingt der Fall in Gemeinden, wo ein Netz von öffentlichen Brunnen bereits vorhanden ist. Die Berücksichtigung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit führt dazu, dass an erster Stelle solche Gemeinden an die Reihe kommen sollen, wo die Fehler der vorhandenen Wasserversorgung mit öffentlichen Brunnen am meisten hervortreten, wo diese unzureichend war, so dass die infolge der Errichtung eines Kleinwasserwerkes überflüssig werdenden öffentlichen Brunnen keinen grossen Wert darstellen. Dies ist der Fall 1. in den Gemeinden, wo infolge der Verseichung des Bodens gesundes Trinkwasser nur von ausserhalb der Gemeinde erstellten Brunnen beschafft werden kann, 2. wo die Gemeinde hügelig gelegen ist, und nur auf den niedriger liegenden Gelände Brunnen errichtet werden können, deren Ergiebigkeit ihren