Vízügyi Közlemények, 1954 (36. évfolyam)
2. szám - XV. Szilágyi József: Az Erzsébet-híd roncsainak hatása a mederalakulásra
(40)mit denen gewirtschaftet werden kann, Abb. 4 dagegen jene vom Ende des Jahres rückgehend summierten monatlichen Überschüsse, die nötig sind, um das Jahresziel mit der angenommenen Wahrscheinlichkeit zu erreichen. Abb. 5 veranschaulicht die Ganglinien der Wasserüberschüsse jener Jahre, in welchen sich monatliche SummenHöchstwerte ergaben und die mit K 0 bezeichnete obere Einhüllende dieser Ganglinien. Die mit Emax bezeichnete Summenlinie entspricht der maximal möglichen Wasserabgabe. Die Differenzen (K 0 — Emax) ergeben die Linie Rj, welche die obere Grenzlinie der Wasserstände bedeutet, über welchen nur stets volle Wasserabgabe (monatlich 13 cm) mit voller Sicherheit die Wasserstände unter der A' 0 —Linie hält. Rj wäre also die allgemeingültige obere Richtlinie der Wasserabgabe. Abb. 6 zeigt eine als Beispiel angenommene W Tassèrabgabeordnung. Dieser würde die Summenlinie mit 90%-iger Überschreitungshäufigkeit der Abb. 4 nur dann entsprechen, wenn zu Jahresschluss ein Überschussdefizit von 12 cm zugelassen wäre. Aus Abb. 2 ist ersichtlich, dass schon 2 einander folgende Jahre dieses Defizit fast doppelt ausgleichen. Das wäre also die untere Richtlinie der Wasserabgabe. Reide Richtlinien erleiden noch in Folge technischer Rücksichten Korrektionen. Als Endresultat begrenzen sie die in Abb. 7 dargestellte, vertikal schraffierte Fläche. Das horizontal schraffierte Rand bedeutet die bis jetzt gültigen, zu erstrebenden Grenzen der Wasserstände, welche aber fast niemals eingehalten werden konnten. VORAUSBESTIMMUNG DES* ZWISCHEN DEN WILDBACHVEBBAUUNGSSPERREN ENTSTEHENDEN SOHLENGEFÄLLES Von B. Weimann (Formeln und Abbildungen im ungarischen Teil, S. 260 — 269) ' DK 627.141.2 Bei dem Entwurf von Wildbachverbauungen ist es wichtig das sich zwischen den Sperren ausbildende neue Gefälle voraus zu bestimmen. Zur Zeit gibt es hiezu kein eindeutiges und allgemein anwendbares Verfahren, deshalb wird das zu erwartende Sohlengefälle im allgemeinen nur durch Schätzung bestimmt. Es wurde versucht ein einfaches, rasches und praktisches Verfahren auszuarbeiten, das die Vorausbestimmung des sich zwischen den Sperimauern ausbildenden neuen Sohlengefälles ermöglicht und somit die Verteilung der Sperrmauerstellen technisch einwandfrei macht. Vorerst wurde die für das Bett material des Wildbaches charakteristische Kennzahl P eingeführt, die mittels der P'ormeln 1—3 aus den Kornmischungslinien jener Bodenproben errechnet wird, welche an einigen Stellen des Wildbaches aus mehreren Probegruben und sich nach den verschiedenen Hochwassern abgelagerten Bodenschichten entnommen wurden (Abb. 1). In den P'ormeln bedeutet D n den mittels Formel 1 bestimmten durchschnittlichen Korndurchmesser der Fraktionen n = 1 ... 4 ; S n ist das Gewichtsprozent derselben Fraktionen, mittels Formel 2 ermittelt, d a und d / die untere, bzw. obere Grenze der für die einzelnen Fraktionen kennzeichnenden Korndurchmesser (bzw. die tatsächlichen Grenzwerte), S n a und S nf das diesen entsprechende Gewichtsprozent und m die Anzahl der untersuchten Schichten. Die Fraktionen sind : 1) d = 0,05 — 0,5 mm feiner Sand, 2) 0,5-2,0 mm grober Sand, 3) 2-5 mm Gries, 4) über 5 mm Kies. Zwischen den auf der beschriebenen Weise ermittelten Kennzahlen P und den durch Nivellierung bestimmten Sohlengefällen (E°/ 0 0 ) bereits verbauter Wildbäche ergab sich der auf Abb. 2 dargestellte Zusammenhang, und es erwies sich, dass zwischen den P-Werten verbauter bzw. unverbauter Teile desselben Wildbaches kein nennenswerter Unterschied ist (S. Tabelle II). Mit Benützung der sich auf die zugelassenen Grenzgeschwindigkeiten beziehenden Vorschriften der Sovietunion (s. A. Schoklitsch : Wasserkraft U.Wasserwirtschaft, 1937, Heft 21) und der Abb. 2 wurde Linie v 0 = f(E) (Abb. 3) und mit deren Hilfe die VQ = f(P)~Linie der Abb. 4 ermittelt. Da sich die Grenzgeschwindigkeit v 0 auf 1 m tiefes reines Wasser bezieht und die sovietische Vorschrift bei mehr als 1% э Kolloidgehalt des Wassers eine um 45 — 65% grössere Grenzgeschwindigkeit zulässt, sind in die Abb. 4 auch die Kurven v = 1,45 v 0, bzw. 1,65 v 0 und die gemäss Abb. 2 entsprechenden Sohlengefälle E eingetragen. Auf Grund der Wertepaare (P, E) einiger Messungen an verbauten Wildbächen wurden die Punkte (P, v) bezeichnet, die alle unter die Linien