Vízügyi Közlemények, 1932 (14. évfolyam)
2. füzet - XII. Kisebb közlemények
14 als die auf rechnerischem Weg ermittelte von (t t t ), so ist die Voraussetzung des Wechselsprunges mit freier Deckwalze stets vorhanden. Ist dagegen t f < t u, so muss im Interesse einer günstigen Abflussart und um die Kolktiefen möglichst zu vermindern, eine Tieferlegung des Schussbodens um das Mass der Differenz beider Wasserspiegelhöhen P = t u — t f vorgenommen werden. 1 Eine andere, sehr wirksame Art der Sicherung des Fiussgrundes gegen Ausspülung besteht in der Anordnung einer Schwelle am Ende des Schussbodens. Hier sei vor allem die Rehbock'sche Zahnschwelle erwähnt (Abb. 27), die durch das Ablenken des Schuszstrahles von der Sohle die Bildung schädlicher Kolke unmittelbar am Wehr verhindert. Ein weiterer grosser Vorteil dieser Vorrichtung besteht darin, dass bei ihrer Anwendung der Schussboden wesentlich verkürzt werden kann. Jedenfalls ist aber darauf zu achten, dass die Schwelle, gemäss ihrer Entfernung von der Schützenöffnung, oder vom Wehrfuss in zweckdienlicher Höhe angebracht werde, da ihre günstige Wirkung ansonsten nicht gesichert erscheint. Das Höhenmass der Endschwelle lässt sich indessen nur im Versuchsweg mit Sicherheit bestimmen. Die Wirkung der Endschwelle auf die bei verschiedener Höhe des Unterwasserstandes eintretenden Auskolkungen sind auf Abb. 25. durch die gestrichelten Linien ersichtlich gemacht. Es ergibt sich auch aus diesen Abbildungen, dass sich die günstige Wirkung einer Endsehwelle nur bei der Abflussart mit Deckwalzenbildung einstellt. Eine ebenfalls der Sicherung des Flussgrundes dienende Vorrichtung ist der Pfletschinger'sche Sturzboden (Flossfeder), welche je nach der Bodenbeschaffenheit in der Regel aus Holz oder aus Eisenbeton hergestellt wird. (Abb. 31.) Da er meistens in der Höhe des Kleinwasserspiegels angeordnet wird, bewirkt er wohl eine Ablenkung des Schuszstrahles vom Flussboden, der Wechselsprung d. h. der Fliesswechsel vom Schiessen zum Strömen tritt jedoch in grösserer Entfernung vom Wehr auf, infolgedessen für die Sicherung der Ufer in entsprechender Entfernung gesorgt werden muss. Die Baukosten solch einer Vorrichtung wie der Pfletschinger'sche Sturzboden sind zwar niedrig, die Sicherung und Instandhaltung der Ufer erfordert jedoch bedeutende Aufwendungen. Es ist daher auch bei dieser Abwehrvorkehrung vorteilhaft, ihre Lage am Wehr so zu bestimmen, dass sich der Wechselsprung mit Deckwalzenbildung noch auf derselben einstellen kann. IV. DER § 51 DES GESETZARTIKELS XXIII AUS DEM JAHRE 1885. Von : BÉLA v. KENESSE Y. Der im Titel angeführte Paragraph des ungarischen Wassergesetzes lautet wie folgt : „Im Falle bei Strassen und Eisenbahnen die Durchlässe und Brücken zum natürlichen Abfluss des Wassers nicht hinreichen, haben die Eigentümer der Strassen und Eisenbahnen — soferne die Mängel nicht durch wasserbauliche Arbeiten späterer Herkunft hervorgerufen worden sind — für die Vornahme der im Interesse eines entsprechenden Abflusses erforderlichen Arbeiten binnen begrenzter Frist auf eigene Kosten zu sorgen". 1 Im Originaltext auf Seite 95 entspricht t s x = t u