Árvízvédelem, folyó- és tószabályozás, víziutak Magyarországon (OVH, Budapest, 1978)
D) Víziutak - Idegen nyelvű összefoglaló
Hochwasserschutzmassnahmen durch Hochwasserschutzverbände vorgenommen worden sind. Nach annähernden Einschätzungen war nach der Befreiung, zur Zeit der Übernahme durch den Staat (im Jahre 1948) das Hochwasserschutzsystem — das rund 90% der hochwassergefährdeten Landstriche geschützt hat — von Hochwasserschutzbauten gebildet, die durchschnittlich zur Abwehr von Hochwässern mit einer Wiederkehrzeit von 50 Jahre geeignet waren. Die Inangriffnahme der Ausbauarbeiten bzw. deren Tempo wurde durch die Donauhochwässer 1954 und 1956, ferner durch das Theiss-Hoch- wasser 1947 beschleunigt. Art und Tempo des Weiterausbaus waren im nationalen Rahmenplan der Wasserwirtschaft festgehalten, der 1965 bestätigt worden ist. Die heute gültigen Vorschriften über die Richtlinien der langfristigen Entwicklung der Wasserwirtschaft sind im Regierungsbeschluss Nr. 2006/1973 formuliert. Mit Rücksicht auf die Richtlinien der Entwicklungskonzeption hat das Staatsamt für Wasserwesen im Jahre 1974 die Grundsätze für die neuen Vorschriften bezüglich des Ausbaues von Hochwasserschutzbauten erarbeitet, wonach das massgebende Hochwasser einen Hochwasserstand und eine Hochwasserbelastung (einen bestimmten Hochwasserspiegel überschreitende Zeitdauer) beinhaltet, für die die Hochwasserschutzbauten zu bemessen sind. In Kenntnis dieser Grundsätze wurden 1976 die neuen massgebenden Hochwasserschutzvorschriften festgelegt, die in einer Veröffentlichung des Staatsamtes für Wasserwesen über „Massgebende Hochwässer der Flüsse Ungarns” in allen Einzelheiten enthalten sind. Ein besonderer Abschnitt befasst sich mit dem Weiterausbau des Hochwasserschutzsystems. Die bei der künftigen Entwicklung zu berücksichtigenden ökonomischen, Umweltschutz- und ähnliche Aspekte, die Auswirkungen der menschlichen Eingriffe, der technischen Entwicklung sind erörtert. Beschrieben sind weiterhin die bei Entwurf, Bau und Instandhaltung der Hochwasserschuztbauten einzusetzenden modernen Methoden, sowie die für die Weiteentwicklung dieser Tätigkeiten erforderlichen Aufgaben von Forschung und technischer Entwicklung. Im Abschnitt über Leitung und Organisation des Hochwasserschutzes sind die Aufgaben der behördlichen Aufsicht und Leitung, ferner die angebahnten internationalen Beziehungen erörtert. Die kraft der mit den einzelnen Ländern abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen ausgeübten Tätigkeiten — Koordinierung der Entwicklungsziele, Vorgehen nach gemeinsamen Hochwasserschutzregulierungen, deren Modernisierung, gemeinsame Vorhersagen usw. — können die Hoohwasserschutzsicherheit Ungarns erheblich beeinflussen. Für die Hochwasserschutzlage unseres Landes ist die Aufbereitung von Schlagfertigkeit jener Schutzorganisation von wesentlicher Bedeutung, die in unserem Hochwasserschutzsystem von nur beschränkter Schutzsicherheit mit der Aufgabe der Abwehr von Hochwässern beauftragt, ist. Diese Aufgabe kann nur durch eine gut organisierte, technisch gut ausgerüstete, für das gesamte Staatsgebiet zuständige und über entsprechende Erfahrung verfügende Organisation gemeistert werden, die entsprechende 730