O. G. Dely szerk.: Vertebrata Hungarica 7/1-2. (Budapest, 1965)
Dely, O. G.: Schildkrötenreste (Emys orbicularis L.) aus Awaren- und Longobarden-Gräbern 13-24. o.
den so zu entnehmen, dass sie nicht nur zusammensteilbar seien, aber auch ihre originale Formen im grössten Masse, bzv. am annäherndsten beibehalten zu können. Insbesondere bezieht sich dies auf den Carapax, welcher schon während der Entnahme aus dem Sandboden und der Präparierung auf das geringste Berühren bereits auf Scherben zerfiel. Wie ich es bereits früher erwähnte, fehlten viele Stücke aus dem Carapax. Die meisten Stücke waren Marginalien. Ausgehend vom Nuchale links, vorwärts bis zu den zweien' Supracaudalien finden wir eine ganze Reihe, während auf der rechten Seite folgen ihm bloss fünf, bzw. sechs Marginalien. Von den Vertebralien ist nur die erste und die nebenan befindliche rechte und linke Costalia vorhanden. Von allen dreien ist aber kaum ein 3/4 unverletzt. Von den linksseitigen Costalien des Carapax ist von der zweiten nur sehr wenig, während von den dritten, vierten die Hälfte sichtbar. Vom Plastron fehlt nur ganz wenig, mehr als 3/4 ist komplett, d.h. die Gularien, Humeralien, Pectoralien, sowie die linke Abdominale, Femorale und Anale sind unversehrt, während von der rechten Abdominale nur die proximale Hälfte, von der Femorale ebenfalls ein geringer Teil und von der Anale ungefähr die Hälfte geblieben ist. Auf der inneren Oberfläche des Plastrons ist ein Teil des Gerippes der Schildkröte gut sichtbar. Der Plastronpanzer und insbesondere der Carapax - sowie ich hievon bereits in den vorhergesagten schon Rechenschaft gab - wurden während der Ausgrabung verletzt und so fehlte der grösste Teil der zu den letzten gehörigen Knochen, oder sie waren nur in Fragmenten findbar. Bei der Zertrennung des Carapax und des Plastrons, bzw. während der Entnahme und der Reinigung vom trockenem Sande wurden auch manche Knochen beschädigt und von ihrem originalen Platz gelöst, so dass auf der Innenseite des Plastrons nur einzelne Bruchteile des Schädels und die des 2 vorderen Teiles des Skelettes übriggeblieben sind . Die letzteren beweisen ohne jeden Zweifel, das s im Grabe eine voll-