Vasvármegye Hivatalos Lapja, 1920. január-december (18. évfolyam, 1-53. szám)
1920-12-23-30 / 52-53. szám
-—477 — \ adhatók, míg azokat az illetékei hatósági állat* orvos meg nem vizsgálta s azokat teljesen egészségeseknek és fertőzéstől menteseknek nem találta. 12. Az ezen rcndeletem ellen vétők büntetendők az 1888. VII, t. c. 153 — «. 154—h. valamint a 146 §. alapján. Felhívom az elsőfokú hatóságodat, figyelmeztessék a közönséget, hogy ezen szabályok megsértése a fennálló és hiratkozott törvényszakasz szerint minden esetben fogházzal büntetendő. Szombathely, 1920. december 14. HERBST GÉZA s. k., alispán, Zahl 24525-1920. An sämtliche Behörden I. Instanz, sämtliche Bezirks- und städtische kgl. uug. und sämtliche lokalbehördliche Tierärzte, an den kgl. ung. Muuizipaltierarzt. Nachdem, wie mir zur Kenntnis gelaugte, die dem Komitate nachbarlichen Bezirke Jugo- siaviens und Oesterreichs mit der ansteckenden Lungenseuche und die entfernteren Teile mit der orientalischer Rinderpest infiziert sind, ordne ich zum Zwecke der Verhinderung der Einschleppung dieser ausserordentlich schwierig verlaufenden Krankheit — heute, wo unser Nationalvermögen beinahe ausschliesslich unser Tierbestand bildet — folgendes an: 1. Im § 7 des G. Art. VII: 1888 wird der Viehpass als öffentliches Dokument qualifiziert; demnach darf die Gemeindevorstehung auf Grund des § 16 der zur Durchführuag desselben Ges. Artikels herausgegebeneu Vdng. Z. 40000—1888 F. I. M. nur solche Persoueu als Viehpassma- nipuianten bestimmen, die zur Ausstehuug eines öffentlichen Dokumentes tatsächlich geeignet sind. Ob die bestimmten Viehpassmanipulanten hiezu geeignet sind, das haben die Behörden I. Instanz binnen kürzester Zeit zu überprüfen und die ungeeigneten von dieser Verwendung zu entheben. Die in den Punkten 2—8 der bezüglich der die Grundlage des Veterinärdienstes bildenden Durchführung der Viehpassmanipulation ergangenen und auch in Nr. 47 des Komitatsamta- blattes 1917 verlautbarten Vdsg. Z. 23386 — 1917 enthaltenen Bestimmungen verbleiben in Kraft und ordne ich d eselben neuerlich au. Ich fordere die Herren kgl. ung. und lokalbehörd- l'chen Tieiärzte auf, gelegentlich einer jeden einzelnen amtlichen Bereisung die Viehpassma- nipulatioa zu überprüfen und d^s Ergebnis im Viehpass-Exhibit unbedingt vorzumerken. Ich ersuche deu Herrn kgl. uug. Munizipaltierarzt, in den Funktionsjournalen es strenge zu überwachen, in wieweit und mit welchem Erfolge die Herren kgl. ung. Tieiärzte dieser meiner Aufforderung nachkomraea? Die Übertretungen in der Viehpassmanipulation sind im Beisein des Fach Vertreters ausser der Reihe einer Beurteilung zu unterziehen. 2. Im Sinne der Vdng. Z. 24500—1904 F. M. ist, der Auftrieb von Tieren in die nicht gehörig eingerichteten Viehmarktplätze sofort zu verbieten (an Stelle der Geländer können die in Vdng. 62259 — 1905 F. M. vorgeschriebenen Gräbeu angewendet werden). Über die erforderliche Anzahl an Tierärzten muss im Sinne der vorerwähnten Vdng. sich Überzeugung verschafft und eventueller Abgang vervollständigt, die Übertretungen bestraft werden. Ich ordne an, dass ein jeder Markthalter für die zu der Untersuchung nötigen Arbeitskraft (Taglöhuer), weiters für entsprechende Desinfektionsmittel bei jedem Aufmebstore und hiezu erforderliche Ge- fäose vorzusorgen hat. Jedes aufgetriebene Tier ist stückweise zu uatersueben (Nase dar Pferde und Drüsen unter dem Kiune, bei Rindvieh die Zungenbremse, Gaumen etc. (Siehe Vdng. 111111 —1909 F. M.), der Viehpass eines jeden aufgetriebenen Viehes ist zu Öberprüfea und dies auf dem Viehpass mit Stampiglie vorzumerken. Die Aufschrift der Stampiglie hat zu lauten: »Tierärztlich untersucht“, daun Name der markt- halteuden Gemeinde und Tag des Marktes, z. B.: Szombathely, am 12. Dezember 1920. Dem Bedarf entsprechend können zu einem Auftriebs- tore auch mehrere Tierärzte angestellt werden bzw. können die Behörden I. Instanz die Anstellung mehrerer Tierärzte anordnen. Mit Rücksicht auf die drohende Gefahr und darauf, dass wir heute über eine genügende Anzahl von Tierärzten verfügen, ordne ich an, dass gelegentlich der Landesviehmärkte