Vasvármegye Hivatalos Lapja, 1920. január-december (18. évfolyam, 1-53. szám)

1920-05-27 / 22. szám

— I TO — Zertifikate (violette Grundfarbe) für per Baho, Schiff oder auf dem allgemeiuea Verkehr die­nenden Fuhiwerkeu zu liefernde Vonäte ausge- geben, welche ausschliessl'ch zur Ausfuhr von frischem Gemüse, Grünzeug und Obst in das Ausland gültig sind, wie das auch aut den Trans portszertifikalen ersichtlich gemacht ist. Den Aufgabenkreis der Expositursleiter setze ich im folgenden fest: Sie sind verpflichtet, die I. Haupt­sektion des unter meiner Leitung stehenden Mi­nisteriums über die Einkaufspreise in Loko täg lieh durch Fernspruch oder Telegramm zu őrien tieren, weiters die abtransportierbaren Vorräte nach Gattung und annäherndem Gewicht anzu melden, d e Vorbedingungen der Ausfuhrsbewil- ligungen zu untersuchen und im Falle des Be Stehens derselben die Transportszerlifikate aus tu- stellen. Über meine Anweisung üben sie Einfluss auf das Mass der Transporte im Inlande aus. Sie erstatten dringende Meldung wenn sie die Interessen der auf ihrem Gebiete befindlichen Unversorgten durch die Ausfuhr gefährdet st hen. Über die Ve.wendung der von mir zur Verfü­gung gestellten Transportszertifikate führen sie eine journalmässige Evidenz, in welcher auch jeue Nutzanteilbeträge zu verrechnen sind, welche bei den von mir vorherbestimmten örrtlicheu Geldinstituten zu hinterlegen sind Die Rubrikeu der Evidenz sind folgende: Fortlaufende Zahl, Datum der Lieferung, Nummer des Zertifikates, Nama des Absenders, Aufgabestation, Name des Adressaten, Bestimmungsstation, Gattung der Ware, Gewicht, Nutzanteilbetrag, Nummer der Einzahlungsqu tlung und Anraerkuug. Sie sind weiters verpflichtet, die bezüglichen Quittungen mit den rückbls benden Exemplaren der Trans­ports: ertifikate zussmmeu zu verwalten. Die durch die Exposituren nach obigen zu führende Evidenz ist tägl ch abzusehliesseu und der über das Ma­terial des Tages in zwei Exemplaren anzuGrti- geude Ausweis der Transportszertifikatssektion des Min. für Volksernähruog (V. Mérleg utca 12, I. em.) täglich einzuseuden. Dem Ausweise sind beizuschliessen die Grundblätter der Trans­portszertifikate und die Nutzauteilsquiüungen, eventuel auch andere Dokumente. II. Ebenfalls unter Verpflichtung der strengen Verrechnung werden vorläufig nur in den grenzanliegenden Bezirken zu Händen der von mir zu bestimmenden Oberstuhllichter und den Bürgermeistern der auf demselben Gebiete befindlichen S ädte Blankette von Ausfuhrbewilligungen (lichfgrüner Grund­farbe) ausgefolgt, welche sich auf per Achs, Motorwagen, llaudkraft oder als Handgepäck zu transportierende Vorräte beziehen. Diese Bewilli­gungen können gleichfalls ausschliesslich bloss zur Ausfuhr von frischem Gemüse und Obst in das Ausland verwendet werden, wie das auch auf den Bewilligungen ersichtlich gemacht ist. Die Verwaltungsleiter anderer greazanlegenden bezw. an der Demarkationslinie befindlichen Ge­biete betraue ich im Bedarfsfälle ebenfalls mit einem ähnlichem Wirkungskreise. Verwaltungs­behörden stellen d:e ausgefolgten Bew.lligungeu mit Hilfe von Kopierpapir in zwei Exemplaren aus Die Kopien sind täglich mit Verzeichnis der zuständigen Ministerialexpositur einzuseuden. Ich stelle gleichzeitig in besonderer Verordnung fest, zu welcher Ministerialexpositur die einzel­nen Stuhlbezirke gehören. Bei Ausgabe der Be­willigung heben sie gleichzeitig auch die für das betreffende Produkt durch mich in vorhinein bestimmten Nulzauteilsbeträge ein. Sie führen sowohl über diese als auch über die ausgefolgten Btwilligungen eine Evidenz, wdche die ähnlichen Rubrikeu ethält, wie im Punkt I. angegeben. Die eingehobenen Nutzanteilsbeträge sind zurei- wöchentlich in zwei Exemplaren unter Anschluss von zwei Exenplaren der vorerwähnten Evidenz derzus äadigeu Ministerialexpositur zu übersenden. Die Bewilligung darf — insoferne sie zu un­mittelbarem Transporte aus den grenzanliegen­den oder an der Demarkationslinie befindl'chen Beziiken erteilt wird — höchstens auf die Gültig­keitsdauer von 48 Stunden lauten. In begrün­deten Fällen kann auf seine eigene Verantwor­tung der Oberstuhlriehter ausnahmsweise Bewil­ligungen auch dei einzelnen Gemeinde- (Kreis ) nitäi-en unter den ieben umschriebenen Bedin­gungen und der Verrechnungspfiicht ausgebeu. Die durch die Verwaltungsbehörden ausgestellten Anweisungen und die Kopien der Bewilligungen, ebenso die von den Grenzbewachungsorganen einzuzieheuden und den zus'äad'gen Expositurea eiczu3endenden Kontrollkupons, weiters die auf die einbehoben Nutzanteilbetiäge bezüglichen Meldungen sind nach Gebrauchsnahme wöchent­lich der Transportszertifikatsabteilung des M n.

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