Vasvármegye Hivatalos Lapja, 1920. január-december (18. évfolyam, 1-53. szám)
1920-05-27 / 22. szám
— m für Volkseruähruog (V. Mérleg u, 12. I. em.) einzuseaden; darüber, wHiin die eiubehobeneu Bel äge zu senden sind, werde ich eigens verfüg n Die Parteien, welche den Transport per Achs, mit Ilaudkraft oder Kraf wagen bewerkstelligen, sind verpflichtet, jene h'nausführenden öff. Wtge zu beaülzen, längs welcher die den Greuzverkehr überwachenden Organe die Überwachung ausführen, und sie müssen den Transport und die Bewilligung diesen vorze'gen. Es ist Pflicht des Grenzübeiwachungsorgi ns, die Weiterexped erung des Transportes ohne jede Verzögerung zu ermöglichen. Es ist verpachtet, auf d:e Rückseite des Kontrollkupons der Bewilligung jenen Tag an zufahren, au welchem die Ware vorgtu esi 11 wurde, die Bew lligung der Partei rückzustelleu und den durch ihn abzutrenneudea K ntrollkupon ohne Verzug der zuständigen M irsteriahxposilur zuzuseuden. Bei diesem Anlässe weise ich die Leiter der Exposituren an, all,ene Verfügungen, welche zur Verhinderung des Schmuggels wichtig sind, zu treffen, insbesmdere darüber zu wichen, dass bloss d e zur Ausfuhr bew lligteu Artikel in das Ausland gelangen und dass — insoweit der Transport per Achs eiLlgt — sowohl das Transportsmittel als auch die Zugtiere ohne Fehl iu das Land zu ückgelangen sollen. Insoferue P. T. Kenntnis von Missbuiuchen er- I hält, ermächtige ich P. T., bthufs E nleitung des Ahndungsverfahrens unverzüglich vorzugehen. Unter einem wolle vorgesorgt werden, dass solche Parteien in H nkuofe keine Transportszertifikate erhalten können. Schliesslich führe ich an, dass die Abtretung der Bewilligungen an andere Personen strenge verbeten ist. III. Ich mache sowohl die Leiter der Ministeralexpcsituren als i.uch d:e Verwaltungsbehörden mit allem Nachdruck darauf aufmerksam, dass ich sie für die genaue uud strenge Enhaltu^g dieser Verordnung persönlich verantwortlich mache, ja dass ich im Falle von Nach ä sigkeit oder Missbrauchen gegen letzter wähnte das mir mit § 5. der Min. VdDg. Z. 3560—916 zugesicherte Recht der Suspendierung anw ndeu werde. Ich richte weiters die Aufmerksamkeit des P. T. erneuert darauf, dass im allgemeinen zur Ausfuhr ausschliesslich frisches Grüizeug u d Obst gelangen darf, demzufolge st jeue Verfügung strenge vor Auge zu hüten, dass eine Ausfuhr nur dann gestattet werden kann, wenn d e Versorgung des konsumierenden Publikums jener Gegend mit dem auszuführen beabsichtigten Artikel unbedingt gesichert erscheint. Ich bemerke weiters, dass betreff Ausfuhr von korservieiten Grünzeug und Obstarten, danu Halbfabrikaten (Marillen- und Himbeermark, Dörrobst) iu das Ausland nicht die vorliegenden Vorschriften massgebend sind, sondern das mit Bezug auf diese der bisher besteh nde Vorgang bestehen bleibt, d. i. die Be- will gUDg zur Ausfuhr dieser Art kel behalte ich mir vor. Budapest, am 8. Mai 1920. (L. S.) Kgl. ung. Mio. für VJksernähruug. An den Vizegespan des E seuburger Komitates in Szombathely. Wird behufs Kenntnis und Daraachachtung mitgeteilt. Budapest, am 10. Mai 1920. Im Aufträge des Min'sters: SARLAY m. p. Minister! als iktonsrat. Zahl 8881 -1920. GEGENSTAND: Zur Ausfuhr von Obst und Grünzeug erforderliche Zertifikate. An sämtliche Herren Oberstuhlrichter uud Bürgermeister der Städte m. g. M. (Audi in lithographischen Exemplaren verlautbart.) Wird behufs Kenntnisnahme, strenger Darin chachtung und Kuudmachuog ausgef lgt. Szombathely, am 15. Mai 1920. GÉZA HERBST w. p. Vizegespan.