Gábor Eszter: Budapester Villen - Unser Budapest (Budapest, 1997)
Die Sommerhäuser in der Umgebung der Stadt befriedigten die Ansprüche der wohlhabenden Bürger. Die Aristokratie war nicht an die Stadt gebunden und verbrachte somit den Sommer und auch die Jagdsaison im Herbst auf ihren Landgütern, nur für die „Wintersaison“ kehrte sie in die Hauptstadt zurück. Die Aristokratie konnte auch in den städtischen Palästen ihre Abgeschiedenheit bewahren, das Bürgertum zog jedoch im 18. und vor allem im 19. Jahrhundert in immer größere Miethäuser mit mehreren Wohnungen. (Für Pest wurde das dreistöckige Miethaus mit mehreren Wohnungen erst nach dem Hochwasser von 1838, welches große Teile der Stadt zerstört hatte, richtig charakteristisch.) In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts dominierte dann diese Form des Wohnhauses sozusagen, wozu auch die ständige Erhöhung der Grundstückpreise das ihre beigetragen hatte. Solche Gebäude standen in Wien am Ring, in Prag am Graben (Na Prikope) und in Pest am Großen Ring (Nagykörút) für die Reicheren, in den Nebengassen für die weniger Reichen. Die Mietwohnungen waren von verschiedener Größe und Qualität, boten jedoch keinesfalls die Möglichkeit, sich von den übrigen Bewohnern abzusondern. Das Bedürfnis nach Separierung war wohl die wichtigste Triebkraft, welche zum neuen Typ des bürgerlichen eigenen Hauses mit repräsentativem Anspruch, zur Herausbildung der bürgerlichen Stadtvilla führte. Der Bürger des Mittelalters und der frühen Neuzeit hatte noch im eigenen Haus gewohnt; dort hatte er aber nicht nur gewohnt, sondern war auch seinem Beruf nachgegangen: da hatte er seine Werkstatt, trieb Handel und lagerte auch seine Waren. Die Entwickung der industriellen Gesellschaft brachte nicht nur für die Armen, sondern auch für die Wohlhabenden eine Trennung von Arbeitsplatz und Wohnort. (Das Auftreten der Miethäuser steht ebenfalls damit im Zusammenhang.) Den Bürgern, die sich mit dem Leben in Miethäusern nicht anfreunden konnten, bot das Einfamilienhaus die Möglichkeit zur Separierung. Das kleinbürgerliche Haus mit Garten, welches bloß aus einigen Zimmern, Küche und Kammer bestand und jedweden repräsentativen Raumes entbehrte, kann von verschiedenen Gesichtspunkten aus wohl als Vorgänger der bürgerlichen Villen betrachtet werden. Die frei stehenden Einfamilienhäuser waren erdgeschossig, ihr Grundriß richtete sich nach keinem formellen Konstruktionssystem; die Hauptachse wurde nicht festgesetzt, ebensowenig die Symmetrie. Die Grundrisse setzten sich eher auf additive Art zusammen, bestimmt von Muß und Notwendigkeit: 11