Ferkai András: Wohnsiedlungen - Unser Budapest (Budapest, 2005)

mußte. Die Immobilie durfte ohne Zustimmung der Hauptstadt nicht verkauft werden und auch nicht belastet werden. Der Beschluß verpflichtete den Verein dazu, den Preis des Grundstückes in einer Summe zu zahlen, des Weiteren, die Parzellierung, die Terrainregulierung, den Ausbau der Wege und der Kommunal­werke unter der Aufsicht der Hauptstadt, jedoch auf eigene Kosten durchzu­führen. Schließlich versprach die Hauptstadt noch, daß, falls das Grundstück in zwei Jahren bebaut sein sollte, sie das benachbarte leere Grundstück auch für ähnliche Zwecke übergeben werde. Der Verein ging die Verpflichtungen ein und das Geschäft kam zustande. Der riesige Grundstückkomlex umfaßte das Gebiet zwischen der Orczy üt, der Szabóky (heute Bíró Lajos) utca, der Szapáry (heute Bláhty Ottó) utca und der Elnök utca, d. h. zwei Drittel der heutigen Beamten­siedlung. Den Plan der Parzellierung fertigte das hauptstädtische Ingenieurbüro unter der Leitung von Ferenc Devecis an und er wurde im Januar 1885 von der Generalversammlung genehmigt. Der Plan teilte das Gebiet in 117 Parzellen, da­zwischen 6 Klafter breite Straßen. Die Ebnung und Kanalisierung des Gebietes erfolgte noch im Lauf des Jahres, außerdem wurde die Makadam-Pflasterung der Straßen unternommen. 1886 wurden die Parzellen verlost und man begann mit den ersten Bauarbeiten. Zum Bauen brauchte man jedoch Kredit, dér nicht leicht zu verschaffen war. Vergebens wendete sich der Verein an die einheimischen Geldinstitute und die ausländischen Banken. Die Bauunternehmer hätten auch auf eigene Kosten die Wohnsiedlung errichtet, jedoch nur bei sofortiger Aus­zahlung und 20% Gewinn. Dazu waren sogar die wohlhabenderen Beamten nicht im Stande. Schließlich schlossen sie mit dem Architekten János Bobula einen Vertrag, demzufolge er 30% des Baubetrags im Voraus verlangte, des Weiteren ihr Einverständnis, daß er auf die fertigen Immobilien Bankkredit aufnehmen dürfe. Die von Leó Lánczy geleitete Pester Ungarische Handelsbank willigte ein, in die­ser Konstruktion für die Hälfte des Immobilienwerts Kredit bereit zu stellen, mit 6,25% Zinsen und einer Abzahlungszeit von achtunddreißigeinhalb Jahren. Dem Bebauungsplan nach mußten die Häuser am Straßenende der 180-400 Quadratklafter großen Baugrundstücke stehen und zwar in einer Bebauungsform von Doppelhäusern oder in geschlossener Reihe. Auf die größeren Zwischen- oder Eckgrundstücke wurden villenartige Wohnhäuser gebaut. Bezüglich des Straßen­bildes stellte die Hauptstadt keine weiteren Bedingungen, so erfolgte die end­gültige Bebauung der Beamtensiedlung mehr oder weniger spontan. Die Bauherrn konnten wählen, ob sie entsprechend der Standardpläne Bobulas bauen oder andere Architekten und Baumeister mit dem Entwurf beauftragen wollten. Das kleinste Standardhaus war ebenerdig, ohne Keller, mit zwei Gassen- und einem Hofzimmer, einem von der Veranda her erreichbaren WC, ohne Badezimmer. Die nächste Stufe bildeten die ebenerdigen Häuser mit drei Gassen- und einem Hof­zimmer, Keller und Badezimmer. Der dritte Typ waren vierzimmerige Häuser mit '3

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